gekündigt und arbeitgeber hält lohn zurück

22. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
diekeule2001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigt und arbeitgeber hält lohn zurück

hallo, wurde zum 30.juni gekündigt. war im aussendienst tätig. warte seit einer woche auf meinen lohn vom monat mai. nach rüchfrage bei meinem chef hat er mir bestätigt, das er das geld zurück hält. und zwar, weil es bei einem meiner ehemaligen kunden irgendwie probleme mit der zahlung gibt.
ich war ein ganz normaler angestellter und habe nichts auf eigene rechnung gemacht oder so. darf er mein geld einfach so einbehalten?

vielen dank schonmal denen, die sich die mühe machen sich meines problems anzunehmen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@diekeule2001

sofort ein einschreiben mit der lohnforderung an den ag. mit dem freundlichen , aber sehr deutlichen hinweis auf lohnklage

sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Grundsätzlich ist der Lohn erst mal zu zahlen.

Aber was soll das für ein Problem beim Kunden sein, für das du evtl. haften sollst?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Warum der AG den Lohn wegen Zahlungsschwierigkeiten bei einem Kunden zurückhält, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht meint er, aus diesen Zahlungsschwierigkeiten würden sich Schadensersatzansprüche gegen den AN ergeben und der AG will den Lohnanspruch des AN mit seinen Forderungen gegen AN aufrechnen.

Aber selbst wenn Schadenersatzansprüche bestehen, kann nicht der gesamte Lohn einbehalten werden. Das ist nur bis zur Pfändungsfreigrenze gemäß der Tabelle zu § 850 c ZPO zulässig.

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#4
 Von 
diekeule2001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

mein kunde hatte eine reklamation geltend gemacht, welche ich, wegen meiner kündigung nicht mehr abschliessen konnte.
der kunde ist nun im zahlungesverzug und behält die entstandenen inkasso- und reparaturkosten ein.

frage mich, was ich damit zu tun habe. habe es noch soweit geregelt, das der kunde die reklamierten teile neu bekommt und fertig.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@diekeule2001

völlig unerheblich, welche forderungen der ag an dich hat- erstens muss er das nachweisen, zweitens kann er nicht einfach den lohn zurückhalten.

sunbee

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#6
 Von 
diekeule2001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank euch allen. werde also mit stolz geschwellter brust meinem chef einen einlauf verpassen.

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#7
 Von 
MichaBerlin78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich schließe mich mal an hier.

Ich kenne es selber von einem früheren Ag der den lohn zurückhalten wollte. Dort war der sachverhalt ähnlich. Das Gericht hat dann festgestellt, dass es 2 unterschiedliche Sachverhalte sind und du nicht im Vertragsverhältnis mit dem Kunden deines AG stehst.

Zurückbehaltungsrecht kann der AG nicht so ohne weitere machen.

Droh ihm dass du klage einreichen wirst wenn der Lohn nicht innerhalb deiner gesetzten frist auf deinem konto ist.
gleichzeitig würde ich ihm drohen dass dann ein normales gespräch mit dir nicht mehr stattfinden wird, und wenn er dennoch sich gegen die anweisung im urteil wiedersetzt, dann weitermachen, dass kann ihm nach basel II als unternehmen das Genick brechen, denn der kreditversicherer hermes schaut sich auch das zahlungsverhalten von angestellten an insoweit das unternehmen welche hat, gibt es dann dort schwierigkeiten, und leigt ein titel wegen lohnforderung vor, hat er schlechte karten bei seinen lieferanten die regelmäßig eine abfrage machen bei hermes

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#8
 Von 
diekeule2001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

also, nochmals vielen dank an alle!!!
Werde das kind jetzt schon schaukeln, ansonsten werde ich mein leid erneut klagen.

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