gekündigt wärend der krankheit

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bluejoker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigt wärend der krankheit

Hallo!

Ich bin seit 11.5.2007 wegen Bandscheibenvorfall Krankgeschrieben. Eine Reha ist beantragt. Nun wurde ich von meinem Arbeitsgeben gekündigt. Auf der Kündigung wurde keine Kündigungsgrund angegeben nur das sie eben fristgerecht zum 31.10.2007 erfolgt. Ich bin dann zum Arbeitsamt wo man das zur Kenntis nahm und mir alle Formulare aushändigte.Ich reichte also dieses Schreiben vom A-Amt bei meinem Arbeitgeber ein und bekam dieses Schreiben mit einem Grund für die Kündigung zurück. Der Grund ist echt toll. Ich bin fristgemäß gekündigt worden wegen "unendschuldigten Fehlens". Obwohl ich seit 11.05.2007 Krankgeschrieben bin un seit 22.6.2007 Krankengeld beziehe.
Ich informierte meinen Arbeitsgeben am 27.7.2007 das ich weiterhin Krankgeschrieben bin und bekam die Aussage " ich bräuchte mich nicht mehr hier melden denn ich bin aus der Lohnvorzahlung raus".
Nach meinen Informationen muß ich mich nicht beim Arbeitgeben melden wenn ich Krankengeld beziehe. Ist das richtig oder falsch?

Was haltet Ihr davon?

Gruß André

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @bluejoker

du hast praktisch den AG immer auf dem Laufenden gehalten? Ihn immer informiert, dass und wie lange du AU bist?

Wieviele Mitarbeiter sind in eurer Firma beschäftigt? Wie ist die Prognose in Bezug auf deine Krankheit, wann und ob wirst du wieder arbeitsfähig sein?


Ich würde, falls eure Firma unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, Klage einreichen, und das innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!!!








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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Auch während des Krnakengeldbezuges musst Du Deinem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung mitteilen und ihn über Verlängerungen informieren. Mehr musst Du jedoch nicht tun.

Wieviele Mitarbeiter hat die Firma und wie lange arbeitest Du schon dort?

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#3
 Von 
bluejoker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin im Mai 4 Jahre dort gewesen, sind ca.50-60 Mitarbeiter in der Filiale. Wann ich wieder arbeitsfähig bin ist noch in den Sternen. Die Kündigung ist jetzt 5 Wochen her.
Bin ich jetzt eigntlich wegen des Kündigungsgrundes beim A-Amt geperrt???

-- Editiert von bluejoker am 08.10.2007 21:35:36

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#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Kündigung ist jetzt 5 Wochen her

Schade, das wars für die Kündigungsschutzklage!

Wegen der Sperre, hhmmm, hast du nun den AG immer ordentlich informiert? Wird vermutlich, wenn du dem AA deine Lage schilderst, nicht zur Sperre führen. Falls es doch dazu kommt, kannst du beim Sozialgericht dagegen vorgehen.




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#5
 Von 
bluejoker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe schließlich eine Familie mit 2 Stiefkindern und Zwillinge die gerade mal 1 Jahr alt sind zu versorgen.

-- Editiert von bluejoker am 08.10.2007 21:40:51

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Das ist dem AA ziemlich wurscht! Aber warte erstmal ab, was das AA meint. Was haben die denn zu deinen Unterlagen, die du denen gegeben hast gesagt? Kam da schon eine Äusserung wegen Sperre?



Du hast auch noch nicht geantwortet, ob du deinen Meldepflichten gegenüber des AG nachgekommen bist.





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
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#7
 Von 
bluejoker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann die Sachen bei A-Amt erst einreichen wenn ich wieder gesundgeschrieben bin, und das steht noch in den Sternen.
Wie oben schon geschrieben ich teile meinem AG am 27.7.2007 mit das ich weiter 14 Tage Krankgeschrieben bin und da teilte mir mein Filialleiter mit das ich mich bei Ihm nicht mehr melden brauch da ich aus der Lohnvorzahlung raus bin und darauf habe ich mich verlassen da ich mich damit nicht auskenne.Selbst von der KK habe ich keine auskunft bekommen.

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#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Als du am 27.7. deinen AG informiert hast, für wie lange warst du denn da noch AU? Ich würde denken, du brauchst dir in Hinsicht Sperre nicht allzuviel Gedanken machen. Schade ist eher, dass du die Klagefrist für die Kündigungsschutzklage vermasselt hast.




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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apothekenpferd
*wink*
oh, du irrst dich! das wird eine sperre geben mit sicherheit. ich zitiere den threadsteller:kann die sachen erst einreichen, wenn ich gesund...
na holla. verspätete meldung gibt minimum 1 woche. es sieht so aus, als hätte evtl küschutz bestanden (anzahl d. ma, keine begründung d. kü). da sieht die aa auf alle fälle versäumnis der kü schutzklage.

@blue joker

melde dich umgehend arb.los! auch wenn man au ist muss man sich arb.los melden, nur arb.suchend geht nicht.
das kann sonst erhebliche schwierigkeiten auch nach kg bezug geben.
ab kg bezug ist man dem ag nicht mehr verpflichtet die au bescheinigungen einzureichen.es trägt aber enorm zum vertrauensverhältnis bei, wenn man in loser abfolge mitteilt, wie der stand ist. die au bescheinigungen hast du wenigstens hoffentlich der aa übersendet?

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 09.10.2007 08:56:59

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#10
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@sunbee *wink zurück*

Der TE schrieb doch am Anfang, dass er die Kündigung zum AA brachte, dort Formulare für AG erhielt, die er scheinbar ausfüllte, und der TE erst dann den *wahren* Künd.Grund erfuhr.

Alles etwas wirr!!! :crazy:




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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

pothekenpferd

oh, hast recht horsin.
allerdings, wenn d. kü grund unentschuldigte s fehlen angegeben ist auf der arb.bescheinigung gibt es mit sicherheit 3 monate sperre nach kg bezug.

der threadsteller hätte ja sonst geklagt, wenn der grund falsch war. so hat er seinen arb.platz absichtlich riskiert und die sperre ist rechtmäßig.

selbst wenn er im nachgang fordern würde, dass der ag die (angeblichen?) unentschuldigten zeiten angibt,er dann die au bescheinigungen nachweistund somit beweist, dass er nicht unentschuldigt gefehlt hat, hat er keine chance gg die sperre des alg1.

weißt ja, 3 wochen bei ungerechtfertigter kü, danach ist alles wie es ist.

sunbee

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#12
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hi kleines sunbee :wipp:

Der TE hat ja immer noch nicht den genauen Werdegang, d.h. Meldungen wann und ob und überhaupt...hier gepostet. Ich finde es so traurig, dass Menschen, die vielleicht nicht ganz so *Bescheid* wissen und auch aus Angst oder wie auch immer, den Kürzeren ziehen. Es wird zwar immer gesagt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber es gibt eben auch AN, die Mangels IQ - überheblich ausgedrückt, ich weiß - *Fehler* machen, Fristen verpassen ect.

Neben der Belehrung mit AA, müsste m.E. noch die Klagefrist in der Kündigung erwähnt werden müssen!!!


Könnte mir vorstellen, dass der TE, bei ausreichender Begründung - vorausgesetzt er hat die AU-Meldungen immer rechtzeitig gemacht - keine Sperre bekommt.

:augenroll:





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
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#13
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@Apothekenpferd

*****
Neben der Belehrung mit AA, müsste m.E. noch die Klagefrist in der Kündigung erwähnt werden müssen!!!
*****

Ebenso sollte in der Kündigung darauf hingewiesen werde dass der betreffende weiterhin 3 Mahlzeiten am Tag zu sich nehmen sollte damit er nicht evtl. noch verhungert......

Nein im Ernst, das ist wieder so eine typisch deutsche Denkweise. Bloß nicht selber denken und informieren! Man sollte von einem erwachsenen Menschen auch gewisse Dinge erwarten können. Das meiste findet man mit einem Telefonanruf oder etwas suchen im Internet heraus. Das hat nicht unbedingt etwas mit dem IQ zu tun.
Gerade wenn man gekündigt wurde, krank ist und auch noch Kinder hat sollte man sich schon etwas mehr Gedanken über die Zukunft machen und nicht einfach abwarten was wohl passieren wird......

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#14
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@Frank L

Mit der *deutschen Denkweise* gebe ich dir in gewisser Hinsicht schon recht. Ich bin auch gegen die immer mehr um sich greifende Reglementierung. Aber gerade in solchen Fällen und als Personalrat, habe ich schon so manches erlebt. Auch wir mussten uns damals erstmal *einarbeiten*. Und es geht ruck zuck, haste was übersehen.

Und wenn wir nicht existent wären, wären etliche, vor allem Behinderte, über die Klinge gesprungen. Nicht jeder hat z.B. einen Internetanschluss, oder zweifelt überhaupt an der Unrechtmäßigkeit.







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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@frank l

das is n witz...oder?

selbst gut informierte übersehen etwas u. hier wäre die aa durchaus verpflichtet gewesen (ja auch die haben pflichten) auf kü schutzklage hinzuweisen.
besonders wenn man krank ist, gekündigt wird, wird man sehr leicht kopflos

@apothekenpferd

wie jetzt, kleines sunbee...wo? :grins:
wann reitest du wieder nach t in b?

sunbee

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#16
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@Sunbee1

Nein, war kein Witz, es ging aber nicht darum ob die aa hätte darauf hinweisen müssen, sondern um den Passus:

***die Klagefrist in der Kündigung erwähnt werden müssen!!!***

Und bei so etwas sträuben sich mir die Haare. Sicher kann jeder mal etwas übersehen oder vergessen, aber es kann nicht Sinn sein jedem auf alles erdenkliche hinzuweisen. Wo will man da eine Grenze ziehen? Dies wäre sicher Pflicht der aa, aber nicht des AG. Wobei aus den Beiträgen hervorgeht dass dem aa der Kündigungsgrund vermutlich noch gar nicht bekannt ist, und Hellseher sind die ja auch nicht....

Man kann sich auch mit einem Messer verletzen wenn man betrunken ist. Hätte nun der Messerverkäufer darauf hinweisen müssen, oder evtl. der Alkoholverkäufer?

Nun könnte man auch überlegen dass man nicht nur in einem Shop das Widerrufsrecht anzeigt, sondern auch noch sämtliche gesetzlichen Möglichkeiten welche der Kunde besitzt?????

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#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@frank l

dann hätte deutschland mündige kunden, die will man aber nicht.die könnten ja ihrerechte nutzen.

@venotis

*wink zurück* 5 grad in berlin morgens, da friert ja im oktober schon der flügel...:(

sunbee

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