gekündigt worden mit Freistellung

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
yumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
gekündigt worden mit Freistellung

Hallo,

ich bin zum 30.11. betriebsbedingt mit Abfindung gekündigt worden und bin bis dahin auch freigestellt worden. Also würde ich Ende November mein letztes Gehalt und die Abfindung erhalten. Bei der Freistellung wurden 13 Tage Urlaub nicht berücksichtigt die mir noch zustehen.
Darauf wollte ich im November meinen jetzigen AG hinweisen.

Nun hab ich aber schon Bewerbungen geschrieben und hab nun eine Zusage für den 1.11. erhalten. Mir wurde gesagt, ich soll zum AG hin und einen Auflösungsvertrag fordern.
Nun weiß ich nicht ob mir meine Abfindung dann noch zusteht? Eigentlich schon oder?
Nun bin ich ausserdem am Überlegen ob ich mir nicht doch lieber erst ab dem 1.12. was Neues suchen sollte denn bei der neuen Stelle ist es so: ich wäre über eine Firma (keine Zeitarbeit) bei einem Kunden eingesetzt der allerdings nicht weiß wie lange die Stelle die ich antreten soll überhaupt zu besetzen ist. Kann nur 3 Monate sein oder auch länger...meine Sorge ist jetzt, dass ich evtl. in ein paar Monaten da wieder stehe und mir was Neues suchen muss.Hat jemand einen Rat für mich? Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Hast du die Freistellung schriftlich?
- Ist es eine einfache Freistellung oder eine unwiderrufliche Freistellung?

Bei einer schriftlichen unwiderruflichen Freistellung könntest du am 1.11. woanders mit der Arbeit anfangen (hättest also zwei Anstellungen gleichzeitig), bei einer einfachen Freistellung könnte der Noch-AG die Freistellung zurücknehmen und dich vor dem 1.12. noch ein paar Tage arbeiten lassen.

Natürlich kannst du deinen AG auch um einen AUfhebungsvertrag zum 1.11. bitten (bei gleichzeitiger Erhöhung der Abfindung um das Novembergehalt - sonst hättest du ja einen finanziellen Nachteil). Einen Aufhebungsvertrag zu fordern ist nämlich keine gute Idee...
Dein neuer AG ist natürlich an einem frühzeitigen Einstieg von dir interessiert, wenn dich sofort bei einem Kunden einsetzen kann. Falls er an dir auch langfristig interessiert ist, dann wird er auch bis zum 1.12. auf dich warten!

Die neue Stelle zum 1.11. (bzw. 1.12., je nach Vertragslage) solltest du nicht ausschlagen: Bei einer neuen Stelle hat man nie die Garantie einer langfristigen Dauer, es kann ja immer zu einer Probezeit-Trennung kommen, weil sich Erwartungen nicht erfüllen.


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-- Editiert joebeuel am 16.10.2011 19:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo joebeuel,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hab eine einfache Freistellung: wir bestätigen Ihnen, dass Sie bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrer Arbeit freigestellt sind.

Die würden mich nicht mal zurückholen wenn die ganze Verwaltung auf einmal im Krankenhaus liegen würde. Bei mir war das ein langer Prozess, fast 2 Jahre...man hatte erst versucht mich rauszukriegen indem man mir gesagt hat, ich solle doch kündigen.Jedes Jahr einmal hab ich mir das angehört..was ich nicht getan hab..Bin über 13 Jahre in dem Unternehmen gewesen und hab so einiges ertragen, da hab ich das ausgesessen, hab starke Nerven.

Hm, ob er mich schon zum 1.11. rauslässt und dann noch trotzdem das Novembergehalt zahlt das weiss ich nicht. Warum sollte er das tun? Weil er es sonst eh zahlen müsste?
Ansonsten würde er mich auf jeden Fall rauslassen, weil er ja ein Monatsgehalt sparen würde...so hab ich das bislang gesehen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn es dir das Monatsgehalt wert ist, dann kannst du ihm natürlich den Aufhebungsvertrag anbieten. Aber komm dann auf keinen Fall auf die Idee, zusätzlich auch noch auf die Auszahlung der Urlaubstage zu verzichten.

Die Urlaubstage solltest du meiner Meinung nach nicht vor Vertragsende und Erhalt des Zeugnisses erwähnen, denn bis zu diesem Zeitpunkt kann dir der AG ja noch offziell den Urlaub geben. Wenn er dich 2 Jahre lang aus der Firma drängen wollte, dann solltest du ihn nicht freiwillig darauf aufmerksam machen, das er vergessen hat, den Resturlaub bei der Freistellung zu berücksichtigen. Du bist ihm nichts mehr schuldig, soll er doch selbst dafür sorgen, das er alles richtig macht.

Sieh zu, das du pünktlich zum Vertragsende dein Zeugnis bekommst, und prüfe es gründlich. Wenn man bereits eine neue Stelle in Aussicht hast, dann achtet man nämlich nicht so sehr auf das Zeugnis, das ist aber falsch. Wenn dir nämlich die neue Stelle nicht gefällt, dann mußt du mit dem Zeugnis für die letzten 13 Jahre eine neue Stelle finden, da sollte das Zeugnis schon weder zu kurz noch zu schlecht sein!

Und sobald dir die Firma ein gutes Zeugnis übergeben hat, dann ist der Zeitpunkt gekommen, den Chef an die Auszahlung des Resturlaubs zu erinnern :-)


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