ihr lieben, mich beschäftigt da etwas sehr und mich würde die rechtslage interessieren.
herr M. ist angestellt bei firma xy gmbh. Im Arbeitsvertrag steht, es dürfen bis zu 80 Stunden plus oder minus angesammelt werden.
aus firmeninternen gründen hatte das stundenkonto oft mehr als 80 überstunden drauf. Ab und an nutzt er diese stunden, wenn es um die wahrnehmung von terminen geht.
Herr M. kündigt fristgerecht, verlässt die firma.
2 monate später erhält er die angeforderten ausdrucke über seine stunden der vergangenen monate und stellt fest, dass im ca. 120 stunden einfach so gestrichen wurden. Sie wurden auch mit dem letzten lohn nicht ausgezahlt.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?! Ist es rechtens, dass geleistet arbeit einfach ignoriert wird? oder lohnt es sich, den lohn einzufordern und wie lange hat man dazu zeit?
lg
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geleistete arbeit ohne lohn???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:<hr size=1 noshade> Ist es rechtens, dass geleistet arbeit einfach ignoriert wird? <hr size=1 noshade>
Nein.
quote:<hr size=1 noshade>oder lohnt es sich, den lohn einzufordern und wie lange hat man dazu zeit? <hr size=1 noshade>
Wenn man den Nachweis erbringen kann, dann sollte es sich lohnen. Wie lange man dazu Zeit hat, ergibt sich aus einer arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfrist. Wenn keine solche im AV steht, dann gelten die gesetzlichen 3 Jahre, ab dem Jahr, wo der Anspruch entstanden ist (gesetzliche Verjährungsfrist § 195 und § 199 BGB ).
danke für die antwort. das problem ist aber: im Vertrag steht, dass mit übergabe der persönlichen unterlagen einwände spätestens geltend gemacht werden. Das ging aber gar nicht, weil da die Stundenzettel noch gar nicht zur Verfügung standen. Herr M. hätte gar keine Einwände erheben können.
Nachweis wären die Stundenzettel. Da sind verrechnungen drauf und zwar so, dass nach einer gewissen Zeit das stundenkonto auf genau 80 steht, wenn es drüber war. Aber die differenz stimmt nie mit den angegebenen "genommenen Stunden" überein.
-- Editiert am 23.06.2011 15:48
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quote:
das problem ist aber: im Vertrag steht, dass mit übergabe der persönlichen unterlagen einwände spätestens geltend gemacht werden.
Können Sie die Klausel mat wörtlich einstellen? Diese dürfte m.E. unwirksam sein.
Ein Tarifvertrag wurde nicht angewendet?
"Ausgleichsquittung"
Das Arbeitsverhältnis endete am.....
Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind mir folgende Arbeitsunterlagen ausgehändigt worden....
Ich bestätigen Ausdrücklich, dass mir aus dem Arbeitsverhältnis und seiner beendigung keine Ansprüche mehr zustehen.
Das mir zur Verfügung gestellte Firmeneigentum....
Von den mir überlassenen Unterlagen habe ich keine Abschriften und Vervielfältigungen zurückgehalten....
Diese Erklärung habe ich sorgfältig gelesen und verstanden. Ich habe eine Durchschrift erhalten.
Datum, Unterschrift"
Zitat ende. Ich muss mich entschuldigen, es steht nicht im Vertrag, sondern war eine gesonderte "Vereinbarung" die am letzten Arbeitstag unterzeichnet wurde. Zu diesem Zeitpunk war völlig unbekannt, dass so viele Stunden einfach gestrichen wurden.
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quote:<hr size=1 noshade>"Ausgleichsquittung" <hr size=1 noshade>
Damit hab ich nun nicht gerechnet. Eine Ausgleichsquittung ist so ziemlich das dümmste, was man als AN uterschreibt.
"Ich bestätigen Ausdrücklich, dass mir aus dem Arbeitsverhältnis und seiner beendigung keine Ansprüche mehr zustehen. ...
Diese Erklärung habe ich sorgfältig gelesen und verstanden. "
Sorry, sowas kann man doch nicht unterschreiben, wenn man zu dem Zeitpunkt noch nicht die letzte Abrechnung erhalten hat.
Ausgleichsquittungen sind gefährlich und waren bis vor einiger Zeit kaum noch angreifbar. Die Situation scheint sich durch die AGB-Kontrolle nach § 205 ff. BGB geändert zu haben, wie man z.B. da nachlesen kann.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/07/03/ausgleichsquittung-im-arbeitsrecht-welche-gefahren-bestehen/
http://www.bietmann.eu/seite/team/Bietmann/Ausgleichsquittung.pdf
Ich würde diese Ausgleichsquittung also in dem Punkt ignorieren und unverzüglich Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Sollte der AG grinsend und siegesicher die Ausgleichquittung mit Ihrer Unterschrift vorweisen wollen, dann wird dem hoffentlich bereits der Richter den Wind aus den Segeln nehmen. Ansonsten müssten Sie ein bischen aktiver vor dem Gericht aktiv werden und die Ausgleichsquittung anfechten. Genügend Argumente sollten zu finden sein.
Sie können auch einen RA beauftragen, die Kosten müssten Sie allerding in der ersten Instanz selber tragen - auch wenn Sie gewinnen.
Das Problem der Ausschlussfrist aus einem AV oder TV besteht hier darüber hinaus immer noch!
Danke für die Antwort.
Mit dem erhalt der abrechnung hat das nichts zu tun.
es sind die "stundenzettel" - computerausdrucke über die anwesenheit und überstunden. die werden nur auf nachfrage ausgehändigt.
da herr M. (ich bin es nicht, ich bin weibl) einen verdacht hatte, hat er sich diese zettel ausdrucken lassen.
Von einer solchen Quittung hatte er noch nie zuvor gehört oder gelesen, ohne unterschrift hätte er seine unterlagen gar nicht bekommen.
gut zu wissen. nur leider hilft uns das jetzt nicht weiter. "auf jeden fall bezahlen" geht nicht, als alleinverdiener für eine 9 köpfige familie. Einzig Prozesskostenhilfe wäre eine Hilfe. dann muss es wohl bleiben.
danke trotzdem
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quote:
Von einer solchen Quittung hatte er noch nie zuvor gehört oder gelesen, ohne unterschrift hätte er seine unterlagen gar nicht bekommen.
Das ist ja nun auch halb so wild, wie Sie den Ausführungen gerade in dem verlinkten PDF entnehmen können, wird dem AG das hier nichts nützen. Der AN kann also immer noch seinen Lohn einfordern.
quote:
nur leider hilft uns das jetzt nicht weiter. "auf jeden fall bezahlen" geht nicht, als alleinverdiener für eine 9 köpfige familie. Einzig Prozesskostenhilfe wäre eine Hilfe. dann muss es wohl bleiben.
Moment, warum denn schon aufgeben? Mein Hinweis, das jeder die Kosten seines eigenen Rechtsbeistandes selber zahlen muss, erfolgte doch nicht mit dem Hinweis, es bleiben zu lassen. Vielmehr wollte ich auf die Möglichkeit hinweisen, die Lohnklage erstmal selber ohne Anwalt einzureichen. Das geht auch mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes. Man muss nur die Höhe des Lohnes selber ausrechnen und den Bruttolohn geltend machen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html
Bei einer 9-köpfigen Familie wird dem AN hier zu 99,9% sowohl Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe zustehen. Die kann man beim Amtsgericht beantragen und mit dem Beratungshilfeschein einen Anwalt beauftragen (es sollte möglichst ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein).
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
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danke schön. ja ich kenne mich mit der prozesskostenhilfe etwas aus. das weiß ich. es klang nur so, als wenn diese in dem fall gar nicht erst greift.
sorry.
die links mit der ausgleichquittung hab ich gerade erst lesen können. hab hier nebenbei bissi zu tun.
ich lese mir das mit der klage dann mal durch und werd es herrn M zukommen lassen.
verständlicher weise möchte er nur ungern auf das geld verzichten.
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Man sollte sich nicht auch mal Gedanken darüber machen, wie man beweisen will, das die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden?
Könnte durchaus zum Thema werden ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
nun, da herr M. leiter der abteilung war, hat er diese im auftrag der firmenleitung zum einen selbst angeordnet und zum zweitenb befand sich die firma im lieferverzug, und das nicht nur ein paar tage oder wochen, sondern monate, es drohte vertragsstrafe und der letzte termin MUSSTE unter allen umständen eingehalten werden. das betraf nicht nur ein teil/Produkt, sondern mehrere.
auch geht her M davon aus, dass alle fein säuberlich in mehrfacher ausfertigung abgelegt ist. derartige dinge, wie die anordnung zu überstunden, wurde schriftlich festgehalten, in jeder abteilung abgeheftet und zusätzlich noch in der Verwaltung.
nein, das ist kein scherz - diese firma hat es extrem übertrieben, was unter umständen positiv sein kann.
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@Harry van Sell,
die Überstunden müssen nicht ausdrücklich angeordnet worden sein.
http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html :
"In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren."
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@hamburgerin01
quote:
"In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren. "
Wenn der Arbeitnehmer einfach länger im Betrieb bleibt, weil ihm selber dies zweckmäßig erscheint oder seine Arbeitsweise einfach ineffizient ist, dann besteht für den Arbeitgeber eine Zahlungsverpflichtung?
@anlemadaco
Wenn das so gut dokumentiert ist, droht von der Seite ja keinen Gefahr ...
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