Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage an Euch. Habe folgenden Absatz in einem Arbeitsvertrag gefunden. Wenn der Arbeitnehmer kündigen will und beispielsweise 12 Jahre im Unternehmen ist, gilt dann 6 Wochen oder die verlängerte Frist nach Betriebszugehörigkeit ?
"Es kann von beiden Seiten mit Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerung dieser Kündigungsfrist gelten auch für Kündigung durch den Arbeitnehmer."
Vielen Dank für Euere Rückmeldung
geltende Kündigungsfrist
16. Dezember 2015
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Frage vom 16. Dezember 2015 | 18:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
geltende Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2015 | 18:23
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:die verlängerte Frist nach Betriebszugehörigkeit
!!!
#2
Antwort vom 16. Dezember 2015 | 18:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Sehe ich auch so. Spielraum für andere Auslegung gibts eigentlich hier nicht oder ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2015 | 18:45
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Spielraum für andere Auslegung gibts eigentlich hier nicht oder ?
Sehe ich NICHT!
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/kuendigung/verlaengerung-der-gesetzlichen-kuendigungsfristen-fuer-arbeitnehmer-was-gilt-denn-jetzt/
#4
Antwort vom 16. Dezember 2015 | 18:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort und den Link.
Hatte nur kurz überlegt weil ja im ersten Satz explizt sechs Wochen genannt werden und das Wort gesetzliche Kündigungsfrist nicht auftaucht. Gesetzlich taucht eben erst im zweiten Satz auf. Sollte doch aber keine Rolle spielen, wenn die gesetzlichen Verlängerungen vereinbart werden oder ?
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