geringfügige Beschäftigung - 19,9% Pauschale?

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)
geringfügige Beschäftigung - 19,9% Pauschale?

Bekannte beschäftigt eine junge Frau stundenweise. Sie erhält von ihr
mtl. € 100,00. Für eine weitere geringfügige Beschäftigung bekommt diese Frau € 300,00. Also offiziell insgesamt € 400,-- monatlich.

Bekannte hat das "Arbeitsverhältnis" offiziell angemeldet.

Bisher wurde dafür eine Pauschale von 5% fällig. Nun hat man ihr mitgeteilt, dass 19,9% zu zahlen sind. Das erscheint mir bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung viel.

Ist das so richtig?

Danke für Hinweise.

sternchen08

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

http://www.minijob-zentrale.de

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Handelt es sich hier um einen Mini-Job (dann wäre eine Pauschale von 30,1 % fällig) oder ist es im Rahmen von Haushaltsnahen Dienstleistungen (Putzfrau usw.)?

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"sika0304"

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#3
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

sind die 400 € alle Einnahmen zum Leben? oder ist da noch was?

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""

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#4
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

:) @ mustermann2000

Danke für den Link ;)

@sika0304

Es handelt sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung (Waschen, Puzen, Bügeln). Meine Bekannte zahlt ihr die E 100.00, einen Betrag von € 200,00 verdient die Perle sich in einem anderen Privathaushalt.

Ich habe aber shcon mla kurz auf den Link geklickt, den mustermann mir freundlicherweise geschickt hat und habe mir einen allerersten Überblick verschafft. Da las ich etwas von "steuerlichen Absetzbarkeit am Jahresende".

Ich bin aber ganz dankbar (weil ich ich damit nicht auskenne), wenn ich noch ein paar Informationen bekommen könnte.
Dank und schönen Abend

sternchen08

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#5
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Ich habe mich noch einmal erkundigt: Es sieht wie folgt aus:
Bei meiner Bekannten hat die Haushaltshilfe im März erklärt, dass sie von der "RV-Freiheit" Gebrauch machen möchte. Das hat sie auch unterschrieben. Damit glaubte besagte Bekannte, es richtig zu machen, wenn sie lediglich den 5%igen AG-Pauschalbetrag entrichten würde.

Die Bearbeitung der Anmeldung hat von März bis jetzt gedauert. Nun kam von der zuständigen Behörde eine Mitteilung, dass die Annahme falsch sei, weil:

"seit 2005 der reguläre Beitrag zur RV von 19,9% des Arbeitsentgeltes zu entrichten wäre!"

Die Haushaltshilfe ist Russin und der deutschen Sprache nicht besonders mächtig. Daher etwas schwierig, herauszufinden, ob und was sie bei der anderen Arbeitsstelle unterschrieben hat. Offensichtlich ist es so, dass sie von diesem ebenfalls privaten AG angemeldet wurde und 19,9% abgeführt werden müssen. Man teilt auch mit, dass das solange gelten würde, wie die Frau solchen angemeldeten Tätigkeiten nachgehen würde, also im Zweifelsfall sehr lange, wenn sie in solchen Arbeitsverhältnissen tätig sein möchte. Und wenn ich das richtig verstehe, ist es infolge so, dass meine Bekannte dann in diese Abgabe einsteigen muss. Nochmal: Sie zahlt mtl. € 100,00, die andere Putzstelle mtl. € 300,00. Das sind die offiziellen Einnahmen.

Kann diese Abgabe am Jahresende steuerlich geltend gemacht werden?

Oh, ich kenne mit gut aus mit Rentenversicherung und Agenturen für Arbeit. Davon habe ich keine Ahnung und danke für Hinweise aus dem Forum. Hoffe, dass ich mich verständlich machen konnte.

Schönes Wochenende
sternchen08:)

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Beste "

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Auskunft mit 19,9% ist falsch. Es werden etwas mehr als 11%
fällig.

Dazu und auch zur Absetzbarkeit:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs.htm




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" Don`t feed trolls"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Deine Bekannte muss weiterhin nur die 5% für die pauschale Rentenversicherung bezahlen.

Wenn sich die Beschäftigte für den Verzicht auf die RV-Freiheit entschieden hat, dann muss die Beschäftigte die Differenz von 14,9% aus ihrem Arbeitslohn abführen.

Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch muss Deine Bekannte dann die 14,9% vom Arbeitslohn einbehalten und zusammen mit ihrer selbst zu tragenden Pauschale von 5% dann insgesamt 19,9% an die zuständige Behörde abführen.

Weitere 5% sind für die pauschale Krankenversicherung abzuführen. Zusammen mit der gesetzlichen Unfallversicherung und der pauschalen Steuer ergibt sich eine pauschale Abgabe von ca. 13,7%.

Sollte dennoch Deine Bekannte diese 14,9% übernehmen wollen, dann gilt das als Arbeitslohn, so dass man aufpassen muss, dass durch diese "Großzügigkeit" nicht die 400€-Grenze überschritten wird und damit die Möglichkeit der pauschalen Abführung von Abgaben entfällt.

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" "

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#8
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

An alle, die sich beteiligt und mir geholfen haben:

Ich bedanke mich sehr für Eure Postings. Ich denke, dass ich jetzt gut informiert bin und das so weitergeben kann. Danke auch für die Links. Habe mich gerade auch da mal umgesehen und das Entsprechende für meine Bekannte, eine sehr liebe, frühere Arbeitskollegin von mir, ausgedruckt.

Dieses Forum, auf das ich in 2008 ganz zufällig gestossen bin, ist eine wunderbare Sache und die meisten der Foren-TN sind auch ganz prima.

Sollte ich noch eine Frage haben, werde ich mir ;) erlauben, mich an dieser Stelle noch einmal zu melden.

sternchen08 sagt Danke:)

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