Hallo,
ich bin als geringfügig Beschäftigte im Unternehmen eingestellt. Nach meiner Probezeit von 6 Monaten (Kündigungsfrist von 2 Wochen) habe ich keinen neuen Vertrag erhalten, so dass der erste ja noch gelten muss. Aber welche Kündigungsfrist gilt jetzt für mich? Die aus dem ersten Vertrag oder habe ich jetzt automatisch eine neue? Kann ich morgen zum 15.06. kündigen?
Geringfügige Beschäftigung - welche Kündigungsfrist gilt?
23. Mai 2006
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Frage vom 23. Mai 2006 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringfügige Beschäftigung - welche Kündigungsfrist gilt?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2006 | 19:34
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Tine, das kommt drauf an. Entweder gilt die Kündigungsfrist aus dem Vertrag (was steht da im Wortlaut zur Kündigung?) oder die gesetzliche Kündigungsfrist oder evtl. sogar eine Kündigungsfrist aus einem Tarifvertrag (wenn er z.B. allgemeinverbindlich wäre). Ist also nicht so einfach.
MfG
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