hallo alle miteinander
habe da echt mal ne bescheidene frage wegen urlaub. bin jetzt seit 10 jarhen in einer sozialen einrichtung tätig und dies auch sehr gerne. jetzt hat unser chef gewechselt und möchte bis ende januar unsere gesamte urlaubsplanung für das kalenderjahr 06. ich muß ehrlicherweise zugeben, daß mir und meinen kollegen schwerfällt dieses zu tun unser letzter chef hat uns da immer freie hand gelassen und es hat all die jahre auch nie schwierigkeiten gegeben. da mein jetziger chef in der mitarbeitervertretung sitzt hatte ich mir gedacht, daß es günstiger ist dort nicht zu fragen und einen anderen weg zu wählen.
also wer weiß wieviel urlaub ich verplanen muß und ob dies auf einer gesetzlichen grundlage beruht, mein neuer chef pocht nämlich ungemein auf die gesetze das liebt er.
vielen dank im vorraus, der engel
gesamte urlaubsplanung für das kalenderjahr?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn es der Betrieb so erfordert, dann sehe ich da kein Problem.
Wenn der Chef eben jeweils vorrausplane können will, dann wird er die Planung auch verlangen können
Es gibt meines Wissens keine gesetzliche Vorschrift, die eine Jahres-Urlaubsplanung vorschreibt. Aber es kann durchaus eine betriebliche Regelung geben, die mit der Mitarbeitervertretung abgestimmt wurde, dass eine Jahresplanung zu erfolgen hat.
Wenn der Chef Gesetze so liebt, sollte er doch ohne Probleme sagen können, wo das denn steht. Da kann man ja einfach interessiert nachfragen, ist ja nichts böses.
Wenn es so eine Vereinbarung gibt,kann es durchaus vereinbart worden sein, dass der gesamte Jahresurlaub im voraus festgelegt werden muß.
Eine Frage an die Mitarbeitervertretung, eben an einen anderen Kollegen ist ja nun wirklich kein Hintergehen, wenn Sie den Chef nicht fragen wollen, vielleicht kennen Sie ja noch jemanden aus der Vertretung?
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Das ist doch im Grunde ganz einfach. Der AG hat gemaess Bundesurlaubsgesetz die Wuensche der AN bei der Urlaubsplanung zu beruecksichtigen. Ebenso sind aber auch betriebliche Angelegenheiten und nach sozialen Gesichtspunkten vorrangige Urlaubswuensche anderer AN zu beruecksichtigen.
Genau dies tut der AG, wenn er fragt: "Wann moechtet ihr denn gern". Er wird die Urlaubswuensche bei seiner anschliessenden Planung beruecksichtigen. Das kann er aber nur mit denen tun, die auch tatsaechlich geaeussert wurden. Nicht geaeusserte Urlaubswuensche kann er natuergemaess nicht beruecksichtigen. Wer also nicht rechtzeitig sagt, wann er gern Urlaub haette, der wird sich dann mit den Luecken begnuegen muessen, die dann noch uebrig geblieben sind. Der AG koennte dann auch den Urlaub einfach festlegen, z.B. 3 Wochen im November/Oktober. Er hat ja schliesslich vorher nach den Urlaubswuenschen gefragt und keine Antwort bekommen.
Wenn der AN schon Gelegenheit bekommt, seine Wunschtermine anzumelden, dann sollte er dies auch tun. Unterlaesst er dies jedoch, dann wird er sich anschliessend wohl kaum beschweren koennen, wenn seine zu einem spaeteren Zeitpunkt ploetzlich geaeusserten Wuensche nicht mehr beruecksichtigt werden koennen.
Gruss
CAM
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