Hallo,
ich war vor kurzem bei der Weiterbildung TÜV zum UMB. Hier wurde uns mitgeteilt, dass gesetzlich Beauftragter Personen Strafrechtlich und Zivielrechtlich vor dem Geschäftsführer haften. Als UMB steht man ja über dem Abfallbeauftragten und Co. bzw in meinem Fall es gibt einen Emissionsschutzb. und für Abfall und Co brauchen wir keinen. Somit lt. TÜV haftet der UMB. Nun habe ich dies meiner Firma mitgeteilt, die aber will das so nicht glauben, und frägt nach einem §. Zum einem Stimmt die Aussage die ich erhalten habe, wie groß ist die Haftung des UMB, wo steht dies §? Kann mir bitte jemand hier weiterhelfen und nähere Details geben. Ich soll bald zum UMB benannt werden, daher ist das schon gut zu wissen, auf was ich mich da einlasse.
Vielen Dank schon mal.
Grüße Hoffmann
gesetzlich Beauftragte Personen
13. Februar 2008
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Frage vom 13. Februar 2008 | 11:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzlich Beauftragte Personen
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#1
Antwort vom 13. Februar 2008 | 12:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Was ist denn ein UMB?
#2
Antwort vom 13. Februar 2008 | 17:46
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 21x hilfreich)
zu hh,
der UMB ist der Umweltmanagementbeauftragte.
Ich habe nur irgendwann mal gelesen, dass gesetzlich Beauftragte über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen. Aber dass diese Personen einer besonderen Haftung unterliegen, darüber ist mir nichts bekannt.
Zu A.Hoffmann
wäre es dann nicht sinnvoll, mal beim TÜV nachzufragen, insbesondere, wenn die die Schulungen halten, dann sollte in den Schulungsunterlagen auch hierzu etwas zu finden sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2008 | 20:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die Kopien der Folien haben wir erhalten. Aber das ist nur ne ppt mit dem allg -blabla- ,die Beziehen sich nicht auf einen §. Aber ja, dann Frag ich auch mal beim TÜV direkt nach.
Grüße
Und jetzt?
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