gesetzliche Kündigungsfrist

13. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Belvis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Kündigungsfrist

Hallo zusammen!

Gestern wurde mir fristgerecht zum nächst möglichen Termin von meinem Arbeitgeber gekündigt (mündlich). Ich wurde mit sofortiger Wirkung dazu aufgefordert die Räumlichkeiten zu verlassen. Eine schriftliche Kündigung wird mir in den nächsten Tagen noch zugeschickt. In meinem Arbeitsvertrag wird auf die gesetzlichen Kündigungsfristen hingewiesen. Da ich erst etwas länger als ein Jahr für diesen Betrieb tätig bin, stellt sich für mich jetz die Frage zu welchem Zeitpunkt diese Kündigung wirksam wird.

Vielen Dank!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

keine lust zu googeln?
>> gesetzliche kündigungsfrist

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#2
 Von 
Belvis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich schon!

Die Rahmenbedingungen sind mir schon klar aaaaber...

Das was mich interessieren würde ist ob die Kündigung mit der mündlichen Aussprache schon wirksam ist oder erst ab der schriftlichen Zustellung.
Was bedeuten würde wenn sie am Montag nicht kommt, würde die Kündigung erst zum nächsten ersten wirksam.

Sehe ich das richtig?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

...*mündliche kündigung* gibt es nicht (mehr). schriftlichkeit ist wirksamkeitsvoraussetzung. es gilt somit der zugang der schriftlichen.

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

>>>Was bedeuten würde wenn sie am Montag nicht kommt, würde die Kündigung erst zum nächsten ersten wirksam.<<

Rechne nochmal nach. Mittwoch wuerde fuer eine Kuendigung zum 15.10. auch noch reichen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Genau, der Zugang der schriftlichen Kündigung am 17.07. reicht, damit sie zum 15.10 wirksam ist.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall 4 Wochen und nicht etwa einen Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Belvis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok - dann weiß ich bescheid!

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hupidupi
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde jedenfalls mich mal sicherheitshalber zur arbeit erscheinen oder wenn dir das nicht zuzumuten ist mich krank schreiben lassen. Sicher ist sicher, sonst könntest du Probleme bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Eine vorgetäuschte Krankschreibung kann noch mehr Probleme bringen.

Es ist jedoch richtig, dass die Freistellung durch den AG bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisbar sein sollte.

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