Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen, das seit dem 01.04.2008 besteht.
In meinem Arbeitsvertrag stehen die gesetzlichen Kündigungsfristen zum 15. oder letzten des Monats. Desweiteren gibt es einen Satz, der auf die gesetzliche Verlängerung der Frist verweist.
Im Gesetzt in Absatz 2 stehen diese Verlängerungen drin. Jedoch steht nur drin, das sich für den Arbeitgeber die Fristen verlängern. Gilt das also nicht für mich als Arbeitnehmer. Kann ich weiterhin zum 15. des Monats kündigen?
Gibt es Formfehler in dem Satz " ich kündige fristgerecht zum 15.10. mein Arbeitsverhältnis" oder muss ich noch etwas beachten?
Lieben Dank für Eure Hilfe.
Grüße Angel
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gesetzliche Kündigungsfrist?
7. September 2010
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Frage vom 7. September 2010 | 08:20
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Kündigungsfrist?
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#1
Antwort vom 7. September 2010 | 08:32
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 998x hilfreich)
Hallo,
das Stimmt soweit! Die Kündigungsfrist regelt der Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder des letzten eines Monats!
Du kannst also jetzt noch zum 15.10.2010 kündigen! Wichtig: Sie bedarf der Schriftform und auch einem Zustellungsnachweis! Entweder durch "Quittung" des AG oder durch Einschreiben mit Rückschein!
Zwar kann hier schon nichts mehr "schiefgehen" aber generell sollte man Kündigungen wie folgt ergänzen:
"... hilfsweise zum nächstmöglichen Termin"
#2
Antwort vom 8. September 2010 | 23:05
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2529x hilfreich)
quote:
Desweiteren gibt es einen Satz, der auf die gesetzliche Verlängerung der Frist verweist.
Wenn in dem 2. Satz die Aussage getroffen wird, dass die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen aus Abs.2 für beide Vertragsparteien gelten - dann hätte auch der AN eine längere Kü-frist einzuhalten. Diese Klausel ist nicht ungewöhnlich in Arbeitsverträgen und wäre auch wirksam.
Ansonsten ist es so, wie CBW gesschrieben hat. Lediglich das Einschreiben mit Rückschein finde ich nicht so optimal, gerade wenn es kurz vor knapp sein sollte. Wenn der AG den Brief nicht animmt (oder annehmen kann), dann liegt der unter Umständen erst einige Tage auf der Poststelle rum.
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