gesetzliche Kündigungsfrist?

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Kündigungsfrist?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen, das seit dem 01.04.2008 besteht.
In meinem Arbeitsvertrag stehen die gesetzlichen Kündigungsfristen zum 15. oder letzten des Monats. Desweiteren gibt es einen Satz, der auf die gesetzliche Verlängerung der Frist verweist.
Im Gesetzt in Absatz 2 stehen diese Verlängerungen drin. Jedoch steht nur drin, das sich für den Arbeitgeber die Fristen verlängern. Gilt das also nicht für mich als Arbeitnehmer. Kann ich weiterhin zum 15. des Monats kündigen?

Gibt es Formfehler in dem Satz " ich kündige fristgerecht zum 15.10. mein Arbeitsverhältnis" oder muss ich noch etwas beachten?

Lieben Dank für Eure Hilfe.
Grüße Angel

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das Stimmt soweit! Die Kündigungsfrist regelt der Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder des letzten eines Monats!
Du kannst also jetzt noch zum 15.10.2010 kündigen! Wichtig: Sie bedarf der Schriftform und auch einem Zustellungsnachweis! Entweder durch "Quittung" des AG oder durch Einschreiben mit Rückschein!
Zwar kann hier schon nichts mehr "schiefgehen" aber generell sollte man Kündigungen wie folgt ergänzen:
"... hilfsweise zum nächstmöglichen Termin"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Desweiteren gibt es einen Satz, der auf die gesetzliche Verlängerung der Frist verweist.


Wenn in dem 2. Satz die Aussage getroffen wird, dass die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen aus Abs.2 für beide Vertragsparteien gelten - dann hätte auch der AN eine längere Kü-frist einzuhalten. Diese Klausel ist nicht ungewöhnlich in Arbeitsverträgen und wäre auch wirksam.

Ansonsten ist es so, wie CBW gesschrieben hat. Lediglich das Einschreiben mit Rückschein finde ich nicht so optimal, gerade wenn es kurz vor knapp sein sollte. Wenn der AG den Brief nicht animmt (oder annehmen kann), dann liegt der unter Umständen erst einige Tage auf der Poststelle rum.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.440 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen