Schönen Guten Abend!
Habe mal eine Frage.
Ich habe am 22.6 meinen Anstellungsvertrag gekündigt. Habe mit unserer Teamleitung abgesprochen, dass ich auch schon zum 26.7.2007 kündigen kann (habe laut Vertrag gesetzliche Kündigungsfrist, also ja 4 Wochen zum Ende oder zum 15.eines Monats.)
Nun bin ich allerdings noch für den ganzen Monat Juli mit Arbeit eingeplant.
Nun meine Frage : Da ja die gesetzliche Frist bis zum Ende des Monats oder zum 15. geht, kann ich ja eigentlich nicht zum 26.7 kündigen, oder?
(Obwohl ich es mit der Teamleitung abgesprochen und mir eine Bestätigung über die Kenntnisnahme der Kündigung habe unterschreiben lassen).
Wenn jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist greift, ist dann die Kündigung zum 31.7.2007 wirksam, obwohl im Vertrag steht, dass ich zum 26.7. kündige, oder wird die Kündigung unwirksam und ich muss eine neue schreiben?
Ich habe ja, da ich am 22.6. gekündigt habe, die 4 Wochen Frist auf jeden Fall eingehalten, nur in der Kündigung geschrieben, dass ich zum 26.7 kündige....
Wäre dankbar über Antworten!
Liebe Grüße Anna
gesetzliche Kündigungsfrist - wann wirksam?
5.7.2007
Thema abonnieren
Frage vom 5.7.2007 | 21:20
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
gesetzliche Kündigungsfrist - wann wirksam?
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#1
Antwort vom 5.7.2007 | 21:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich)
quote:
Da ja die gesetzliche Frist bis zum Ende des Monats oder zum 15. geht, kann ich ja eigentlich nicht zum 26.7 kündigen, oder?
Hallo, stimmt. Aber es kommt drauf an, was genau im Wortlaut dazu im Vertrag steht.
quote:
Wenn jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist greift, ist dann die Kündigung zum 31.7.2007 wirksam, obwohl im Vertrag steht, dass ich zum 26.7. kündige, oder wird die Kündigung unwirksam und ich muss eine neue schreiben?
Welchen Vertrag meinst du hier? Keine Ahnung, ob bei euch die Teamleitung befugt ist solche Zusagen zu machen, aber wenn du Pech hast, weiß der Arbeitgeber von dieser Zusage nichts und dann endet dein Vertrag erst zum 31.07.
MfG
#2
Antwort vom 5.7.2007 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (42504 Beiträge, 15194x hilfreich)
Du hast das jetzt auch nicht mehr in der Hand.
Der AG kann die Kündigung so akzeptieren oder von Dir verlangen, die Kündigungsfrist einzuhalten.
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#3
Antwort vom 5.7.2007 | 22:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das ich das nicht mehr in der Hand habe, weiß ich,...
Meine Frage ist nur ob ich auf jeden Fall zum 31.7 rauskomme, obwohl in der Kündigung der 26.7 steht.Oder muss ich eine neue Kündigung schreiben und komme vielleicht erst im August raus?
#4
Antwort vom 5.7.2007 | 22:10
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich)
Nein, du musst keine neue Kündigung schreiben.
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