gesetzliche Kündigungsfrist - zum Ende eines Kalendermonats kündigen?

20. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
gesetzliche Kündigungsfrist - zum Ende eines Kalendermonats kündigen?

Hallo Zusammen,

In meinem jetzigen Vertrag steht das die gesetzlichen Kündigungsfrist gilt, d,h ich kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen?
Stimmt es also dann, dass wenn ich am 28 Nov kündige, der Vertrag zum Ende Dezember ausläuft? Bzw. falls ich am 15 Dezember kündige, der Vertrag zum 15 Jan 09ausläuft. Ist das korrekt?

1000 Dank??
Beste Grüße,

Stefan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, um das sicher zu sagen müsste man wissen

- was steht dazu im Wortlaut (= genauer Vertragstext) im Vertrag?
- wie lange bist du dort schon tätig?
- wie alt bist du?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort:

1) Nach Ablauf der Probezeit gelten für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses die gesetzl. vorgesehenen Fristen
2) über 2 Jahre
3) 30 Jahre

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

zu deinen fragen : zweimal ja
hostile777´s fragen beziehen sich auf die kündigungsfristen durch den AG

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'hostile777´s fragen beziehen sich auf die kündigungsfristen durch den AG'

Nö. Lies mal seine Frage richtig durch.

'Nach Ablauf der Probezeit gelten für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses die gesetzl. vorgesehenen Fristen'

Für dich (@Hostile777) gelten dann 4 Wochen zum 15. bzw. Kalendermonatsende. Wenn du am 28.11. kündigst dann zum 31.12. und wenn du erst Mitte Dezember kündigst, gehts erst zum 15. Januar 2009. Es muss ja immer eine Frist von mindestens 4 Wochen ( 'zum ...' ) eingehalten werden

-- Editiert von venotis am 21.11.2008 00:22

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#5
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Okay, wenn ich zum 15. Dezember kündige, dann endet der Vertrag am 15. Januar 2009, richtig? Ist mein letzter Arbeitstag dann der 14. Januar oder der 15. Januar?

1000 Dank für Eure Hilfe!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Man kündigt am (in dem Fall 15. Dezember) zum (in dem Fall 15. Januar). 'am' (mit a wie Anfang) 'zum' (mit z wie Ziel).

Der 15. Januar wäre der letzte Arbeitstag (insofern es nicht ein arbeitsfreier Tag ist. Hab jetzt nicht im Kalender nachgesehen).

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