angenommen ein Mitarbeiter seit 15 Jahren in einer Firma beschäftigt der schon öfters mal lauter geworden ist und einen Mitarbeiter schon mal geschubst hat. Daraufhin wurde er ermahnt aber er bekam keine Abmahnung . Jetzt gab es letzte Woche wieder eine Streit erst verbal und dann wollte er einem anderen Mitarbeiter auf den Kopf springen so wie eine Kopfnuss hat ihn aber nicht erwischt weil der andere so groß ist deshalb landete er mit dem Kopf im Brustraum. Der getroffene Mitarbeiter hat nicht zurück gehauen oder sonstiges ausser das er gesagt hat: spinnst du... Nun meine Frage dürfte der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden und was ist zu beachten?
gewaltätiger Mitarbeiter
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatdürfte der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden :
Ja.
Zitatund was ist zu beachten? :
Eigentlich nichts weiter, eine vorherige Abmahnung ist bei einem tätlichen Angriff nicht notwendig.
Um der Klarheit willen: dieser Mitarbeiter wollte dem Kollegen einen Stoß mit dem Kopf verpassen - das ist was anderes als eine Kopfnuss und deutlich grober.
Eine fristlose Kündigung steht da durchaus im Raum. Da schützen ihn auch nicht 15 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Allenfalls wäre zu fragen, ob der Mann vll. psychisch erkrankt ist über die Jahre, was das Verhalten erklären könnte, aber nicht entschuldigen muss.
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Zitatund was ist zu beachten? :
Eigentlich nichts weiter, eine vorherige Abmahnung ist bei einem tätlichen Angriff nicht notwendig.
Wir müssen keine Abfindung bezahlen, oder? Mein Papa meinte er redet mit ihm das er ihm noch evtl. zwei Monate einen Lohne weiter zahlt da er Frau und Kinder hat. Ist dann die fristlose Kündigung trotzdem gültig oder machen sie so Nebenabsprachen zu nichte?
Bevor man da über fristlose Kündigung spekuliert der bei einem tätlichen Angriff natürlich im Raum steht sollte man den Fall doch etwas genauer kennen.
Wie kam es zu dem Streit und um was ging es?
Was ging der "Kopfnuss" voraus?
War es wirklich ein aggressiver Angriff oder doch eher nur ein Stupser?
@altersack
Wenn einer dich mit seinem Kopf rammt, ist das schon eine sehr heftige Attacke und ganz sicher kein Stupser.
@sedo
Eine fristlose Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Zusammenarbeit mit diesem Menschen von jetzt auf gleich nicht mehr zuzumuten ist. Und das ist durchaus der Fall, wenn jemand gewalttätig wird. Eine wie immer geartete Abstandszahlung läuft dieser Intention doch ziemlich zuwider.
ZitatWir müssen keine Abfindung bezahlen, oder? :
Abfindungen muss man nie zahlen, es sei denn diese wäre vertraglich vereinbart, es gibt keine "gesetzliche" Abfindung.

Ich hab die gleiche Geschichte grade hinter mir.
Ich musste jemanden nach 9 Jahren wegen eines tätlichen Übergriffes rausschmeißen.
ZitatMein Papa meinte er redet mit ihm das er ihm noch evtl. zwei Monate einen Lohne weiter zahlt da er Frau und Kinder hat. :
Gut, habe ich ebenfalls gemacht.
ZitatIst dann die fristlose Kündigung trotzdem gültig oder machen sie so Nebenabsprachen zu nichte? :
Das macht die eigene Position schwieriger, falls gegen die Kündigung geklagt werden sollte.
Sprecht mit dem Mann.
Ich habe meinem Mitarbeiter klar gemacht, dass ich durchaus die Möglichkeit hätte ihn fristlos (ohne jegliche Ausgleiche / Zuwendungen) vor die Tür zu setzen, was ich aber ebenfalls wegen seiner 4 Kinder nicht gemacht habe.
Ich hab mit ihm einen Aufhebungsvertrag gemacht ein wohlwollendes / gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und ihm seinen Lohn für den Zeitraum der kommenden Sperrzeit beim Amt zugesichert.
ZitatWie kam es zu dem Streit und um was ging es? :
Was ging der "Kopfnuss" voraus?
War es wirklich ein aggressiver Angriff oder doch eher nur ein Stupser?
Das ist vielleicht in Bezug auf den anderen Beteiligten und für die Zukunft interessant, aber für den aktuell Sachverhalt irrelevant.
-- Editiert von spatenklopper am 28.04.2021 11:06
ZitatDas ist vielleicht in Bezug auf den anderen Beteiligten und für die Zukunft interessant, aber für den aktuell Sachverhalt irrelevant. :
Wenn der beschriebene Vorfall als tätlicher Angriff gewertet werden muss dann gebe ich Dir recht.
Aber was schrieb er TE:
Zitatund dann wollte er einem anderen Mitarbeiter auf den Kopf springen :
Das lässt Raum für Interpretationen übrig.
Zitathat ihn aber nicht erwischt weil der andere so groß ist :
damit für mich ist damit fraglich ob überhaupt ein tätlicher Angriff durchgeführt wurde, oder doch nur eine Drohgebärde stattgefunden hat.
Zitatdeshalb landete er mit dem Kopf im Brustraum. :
auch das lässt Raum für Interpretationen übrig.
Zitat............damit für mich ist damit fraglich ob überhaupt ein tätlicher Angriff durchgeführt wurde, oder doch nur eine Drohgebärde stattgefunden hat. :
Und selbst das würde sogar ausreichen, der tätliche Angriff muss gar nicht durchgeführt worden sein.
ZitatUnd selbst das würde sogar ausreichen, der tätliche Angriff muss gar nicht durchgeführt worden sein. :
Könnte ausreichen, kommt halt auf die Schwere und den Zusammenhang an.
Die Einschätzung als 'tätlicher Angriff' kann m.E. nicht vom 'Erfolg' der Attacke abhängig gemacht werden, will mir scheinen. Es muss nicht erst Blut fließen ... Und der AN ist schon früher durch Herumbrüllen aufgefallen und hat tatsächlich (siehe Eingangsdarstellung) auch schon 'geschubst' gehabt -- was als Steigerung oder Entwicklung verstanden werden kann.
SeDo muss eine schwierige Entscheidung treffen und hat nur 14 Tage Zeit.
Ob der tätliche Angriff eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wie die Vorgeschichte dieser Auseinandersetzung war, darüber kann nur spekuliert werden und die Entscheidung liegt letztendlich beim Arbeitsgericht, sollte der AN die Kündigung nicht akzeptieren.
Eine gute Lösung scheint mir der Vorschlag von spatenklopper #6:
Zitat:Ich hab mit ihm einen Aufhebungsvertrag gemacht ein wohlwollendes / gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und ihm seinen Lohn für den Zeitraum der kommenden Sperrzeit beim Amt zugesichert.
ZitatUnd der AN ist schon früher durch Herumbrüllen aufgefallen :
Wo liest Du das im Eingangsbeitrag, dort steht etwas von "der schon öfters mal lauter geworden". Ich kenne Leute für die ist "mal lauter" ein cholerisches Brüllen und für andere eine energische Ansage. Und was heißt "früher", hier werden ebenfalls keine konkreten Angaben gemacht, reden man hier von Tagen, Wochen oder Jahren?
Alles in alles bleibe ich dabei, die im Eingangsbetrag geschilderte Detailtiefe des Vorgangs lässt keine Aussage zu ob eine fristlose Kündigung berechtigt wäre oder nicht!
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