gewaltätiger Mitarbeiter

28. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
SeDo121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gewaltätiger Mitarbeiter

angenommen ein Mitarbeiter seit 15 Jahren in einer Firma beschäftigt der schon öfters mal lauter geworden ist und einen Mitarbeiter schon mal geschubst hat. Daraufhin wurde er ermahnt aber er bekam keine Abmahnung . Jetzt gab es letzte Woche wieder eine Streit erst verbal und dann wollte er einem anderen Mitarbeiter auf den Kopf springen so wie eine Kopfnuss hat ihn aber nicht erwischt weil der andere so groß ist deshalb landete er mit dem Kopf im Brustraum. Der getroffene Mitarbeiter hat nicht zurück gehauen oder sonstiges ausser das er gesagt hat: spinnst du... Nun meine Frage dürfte der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden und was ist zu beachten?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von SeDo121):
dürfte der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden

Ja.
Zitat (von SeDo121):
und was ist zu beachten?

Eigentlich nichts weiter, eine vorherige Abmahnung ist bei einem tätlichen Angriff nicht notwendig.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Um der Klarheit willen: dieser Mitarbeiter wollte dem Kollegen einen Stoß mit dem Kopf verpassen - das ist was anderes als eine Kopfnuss und deutlich grober.
Eine fristlose Kündigung steht da durchaus im Raum. Da schützen ihn auch nicht 15 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Allenfalls wäre zu fragen, ob der Mann vll. psychisch erkrankt ist über die Jahre, was das Verhalten erklären könnte, aber nicht entschuldigen muss.

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#3
 Von 
SeDo121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
und was ist zu beachten?

Eigentlich nichts weiter, eine vorherige Abmahnung ist bei einem tätlichen Angriff nicht notwendig.


Wir müssen keine Abfindung bezahlen, oder? Mein Papa meinte er redet mit ihm das er ihm noch evtl. zwei Monate einen Lohne weiter zahlt da er Frau und Kinder hat. Ist dann die fristlose Kündigung trotzdem gültig oder machen sie so Nebenabsprachen zu nichte?

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Bevor man da über fristlose Kündigung spekuliert der bei einem tätlichen Angriff natürlich im Raum steht sollte man den Fall doch etwas genauer kennen.

Wie kam es zu dem Streit und um was ging es?
Was ging der "Kopfnuss" voraus?
War es wirklich ein aggressiver Angriff oder doch eher nur ein Stupser?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

@altersack
Wenn einer dich mit seinem Kopf rammt, ist das schon eine sehr heftige Attacke und ganz sicher kein Stupser.

@sedo
Eine fristlose Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Zusammenarbeit mit diesem Menschen von jetzt auf gleich nicht mehr zuzumuten ist. Und das ist durchaus der Fall, wenn jemand gewalttätig wird. Eine wie immer geartete Abstandszahlung läuft dieser Intention doch ziemlich zuwider.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von SeDo121):
Wir müssen keine Abfindung bezahlen, oder?


Abfindungen muss man nie zahlen, es sei denn diese wäre vertraglich vereinbart, es gibt keine "gesetzliche" Abfindung. ;)

Ich hab die gleiche Geschichte grade hinter mir.
Ich musste jemanden nach 9 Jahren wegen eines tätlichen Übergriffes rausschmeißen.

Zitat (von SeDo121):
Mein Papa meinte er redet mit ihm das er ihm noch evtl. zwei Monate einen Lohne weiter zahlt da er Frau und Kinder hat.


Gut, habe ich ebenfalls gemacht.

Zitat (von SeDo121):
Ist dann die fristlose Kündigung trotzdem gültig oder machen sie so Nebenabsprachen zu nichte?


Das macht die eigene Position schwieriger, falls gegen die Kündigung geklagt werden sollte.

Sprecht mit dem Mann.
Ich habe meinem Mitarbeiter klar gemacht, dass ich durchaus die Möglichkeit hätte ihn fristlos (ohne jegliche Ausgleiche / Zuwendungen) vor die Tür zu setzen, was ich aber ebenfalls wegen seiner 4 Kinder nicht gemacht habe.
Ich hab mit ihm einen Aufhebungsvertrag gemacht ein wohlwollendes / gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und ihm seinen Lohn für den Zeitraum der kommenden Sperrzeit beim Amt zugesichert.

Zitat (von Alter Sack):
Wie kam es zu dem Streit und um was ging es?
Was ging der "Kopfnuss" voraus?
War es wirklich ein aggressiver Angriff oder doch eher nur ein Stupser?


Das ist vielleicht in Bezug auf den anderen Beteiligten und für die Zukunft interessant, aber für den aktuell Sachverhalt irrelevant.

-- Editiert von spatenklopper am 28.04.2021 11:06

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist vielleicht in Bezug auf den anderen Beteiligten und für die Zukunft interessant, aber für den aktuell Sachverhalt irrelevant.


Wenn der beschriebene Vorfall als tätlicher Angriff gewertet werden muss dann gebe ich Dir recht.

Aber was schrieb er TE:

Zitat (von SeDo121):
und dann wollte er einem anderen Mitarbeiter auf den Kopf springen

Das lässt Raum für Interpretationen übrig.

Zitat (von SeDo121):
hat ihn aber nicht erwischt weil der andere so groß ist

damit für mich ist damit fraglich ob überhaupt ein tätlicher Angriff durchgeführt wurde, oder doch nur eine Drohgebärde stattgefunden hat.

Zitat (von SeDo121):
deshalb landete er mit dem Kopf im Brustraum.

auch das lässt Raum für Interpretationen übrig.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
............damit für mich ist damit fraglich ob überhaupt ein tätlicher Angriff durchgeführt wurde, oder doch nur eine Drohgebärde stattgefunden hat.


Und selbst das würde sogar ausreichen, der tätliche Angriff muss gar nicht durchgeführt worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und selbst das würde sogar ausreichen, der tätliche Angriff muss gar nicht durchgeführt worden sein.


Könnte ausreichen, kommt halt auf die Schwere und den Zusammenhang an.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Die Einschätzung als 'tätlicher Angriff' kann m.E. nicht vom 'Erfolg' der Attacke abhängig gemacht werden, will mir scheinen. Es muss nicht erst Blut fließen ... Und der AN ist schon früher durch Herumbrüllen aufgefallen und hat tatsächlich (siehe Eingangsdarstellung) auch schon 'geschubst' gehabt -- was als Steigerung oder Entwicklung verstanden werden kann.
SeDo muss eine schwierige Entscheidung treffen und hat nur 14 Tage Zeit.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Ob der tätliche Angriff eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wie die Vorgeschichte dieser Auseinandersetzung war, darüber kann nur spekuliert werden und die Entscheidung liegt letztendlich beim Arbeitsgericht, sollte der AN die Kündigung nicht akzeptieren.

Eine gute Lösung scheint mir der Vorschlag von spatenklopper #6:


Zitat:
Ich hab mit ihm einen Aufhebungsvertrag gemacht ein wohlwollendes / gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und ihm seinen Lohn für den Zeitraum der kommenden Sperrzeit beim Amt zugesichert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und der AN ist schon früher durch Herumbrüllen aufgefallen


Wo liest Du das im Eingangsbeitrag, dort steht etwas von "der schon öfters mal lauter geworden". Ich kenne Leute für die ist "mal lauter" ein cholerisches Brüllen und für andere eine energische Ansage. Und was heißt "früher", hier werden ebenfalls keine konkreten Angaben gemacht, reden man hier von Tagen, Wochen oder Jahren?

Alles in alles bleibe ich dabei, die im Eingangsbetrag geschilderte Detailtiefe des Vorgangs lässt keine Aussage zu ob eine fristlose Kündigung berechtigt wäre oder nicht!

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