Hallo,
folgende Situation:
AG meldet Insolvenz an; InsoVerwalter stellt den Betrieb ein + entlässt alle AN; ich beziehe InsoGeld + während meiner Kündigungszeit Alg (als Gleichwohlgewährung). Sofern das AA vom InsoVerwalter die mir zugeflossene Gleichwohlgewährung zurückerhält, wird mein Alg-Anspruch nicht aufgezehrt. Das AA ist jedoch nicht verpflichtet, den auf sie übergegangenen Anspruch beim InsoVerwalter einzufordern.
Nun die Frage:
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich den InsoVerwalter auf Zahlung an das Arbeitsamt verklagen;
(§ 143 Rdn 47 und 51; Einziehungsermächtigung mit gewillkürter Prozessstandschaft; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 23
; Quelle :Niesel SGB III Kommentar 2. A. Beck 2002).
aber wie stelle ich das konkret an ??
Kann mir jemand einen Tipp geben, (z.B. was ich da in die Klage schreibe) ?!?!
Und wann muss ich die Klage spätestens einreichen (Ende der Kündigungsfrist war der 31.12.2001)
Besten Dank
Jürgen
gewillkürte Prozessstandschaft ; Insolvenz
2. Oktober 2003
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Frage vom 2. Oktober 2003 | 20:54
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
gewillkürte Prozessstandschaft ; Insolvenz
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