gütetermin beim arbeitsgericht

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)
gütetermin beim arbeitsgericht

hallo,
soweit ich weiss, findet bei arbeitsgerichtlichenverfahren vor dem eigentlichen streitgen verfahren ein gütetermin vor dem arbeitsrichter statt?!
ist dann die gegenseite, in meinem fall der arbeitgeber, überhaupt verpflichtet zu diesem termin zu erscheinen bzw. einen vertreter zu entsenden? was würde passieren, wenn der arbeitgeber weder selbst zu diesem termin erscheinen würde noch einen anwalt schickt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@summer

dann ergeht versäumnisurteil. das heißt, der arbeitnehmer bekäme recht.
dagegen kann der ag aber einspruch einlegen

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Frage 1:

Üblicherweise wird der AG persönlich zum Gütetermin geladen um eine gütliche Einigung zu ermöglichen. Ob dies der Fall ist können Sie der Ladung entnehmen.

Frage 2:

Dann können Sie den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen (es müssen aber mind. 15 Minuten nach offiziellem Ladungstermin=Wartefrist verstrichen sein).

Wie bereits ausgeführt kann der AG dagegen aber Einspruch einlegen. Erst das 2. Versäumnisurteil wäre dann unangreifbar.



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