habe ich anspruch auf Urlaub oder Auszahlung ?

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
habe ich anspruch auf Urlaub oder Auszahlung ?

Hi zusammen ,
habe ich April diesen jahres bei der Deutschen Post angefangen und bin dort auf 19,2 std. die woche eingestellt.
normalerweise bekommt man dort 28 Tage urlaub im Jahr zugesprochen.
ich arbeite im moment wesentlich mehr std. als im Vertrag steht also ca 40 - 45 überstunden im monat da das ganze auf Teilzeit nicht zu bewältigen ist.
mein Chef meinte die überstunden bekommt man nicht ausgezahlt sondern diese gehen auf mein Arbeitszeitkonto und ich kann dafür dann mal irgendwann mal freie Tage haben , in wirklichkeit arbeite ich 6 tage die woche anstatt 5 weil ich immerwieder wegen unterbesetzung einspringen muss also an freie Tage ist gar nicht zu denken.
ich habe mittlerweile knapp 80 überstunden gesammelt , aufgrund dessen das ich meine mir zustehenden freien Tage nicht bekomme und wesentlich mehr arbeite als im Vertrag steht und die Post sich weigert mich auf vollzeit anzustellen habe ich heute meinen Chef gebeten den Vertrag zu lösen , wir einigten und auf ende November.
ich sprach ihn auf meinen urlaub an ( auszahlung )weil ich ja noch keinen hatte und er meinte nur in dieser kurzen zeit hätte ich keinen anspruch auf Urlaub.

nun meine fragen an euch.

1 : habe ich anspruch auf Urlaub in dieser zeit ?
wenn ja müssen die mir diesen auszahlen wenn ich keinen gewährt bekomme ?

2 : habe ich ein recht darauf meine Überstunden ausgezahlt zu bekommen ?

3 : müssen die mir ein Arbeitszeugniss ausstellen ? mein Chef meinte die Post würde sowas nicht machen.

ich hoffe ihr könnt mir helfen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

zu 1.) 2 x ja.
zu 2.) Kommt drauf an, was vereinbart ist.
zu 3.) ja.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

1. ja (BUrlG); ja (BUrlG)
2. Evtl. steht hierzu etwas im Tarifvertrag
3. Blödsinn, natürlich besteht ein Zeugnisanspruch

0x Hilfreiche Antwort

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