Hallo,
und zwar habe ich eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag (Gastronomie):
ich habe einen VZ Vertrag mit 40h / die Woche, die ich aber NIE erreiche.
Meist sind es um die 36-38h / die Woche. Und das schon von Anfang an!
Im Dezember habe ich schon meine Chefin darum gebeten, den Vertrag zu ändern und die Stunden zu kürzen, damit ich keine Minusstunden aufbaue. Sie wollte das aber nicht, mit der Begründung, dass ich dann ja weniger Geld bekommen würde und wahrscheinlich dann jede Menge Überstunden aufbauen würde.
Meine Frage nun: könnte im Falle einer Kündigung oder freiwilliger Beendigung da was passieren, oder kann sie mir die Minusstunden irgendwann negativ reindrücken (Verhältnis ist sehr gut, aber man weiß ja nie...)???
Und wie sieht es mit Feiertagen aus?
Ich muss immer an Feiertagen arbeiten; habe nur meine 2 Tage die Woche frei.
Ist das rechtens oder muss das irgendwie entlohnt oder vergütet werden?
Würde mich jetzt nicht zwar nicht bei der Chefin beschweren, da ich ja eh immer im Minus bin, aber das interessiert mich irgendwie.
Danke für Antworten; bin jetzt auf Arbeit, kann im Falle also erst später antworten.
immer Minusstunden!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Woher kommen diese Minusstunden? Wenn aus der Planung des Betriebes, dass man dich also nicht für genügend Stunden einplant, dann ist es ein 'Gruß aus der Küche', den du dankend annehmen darfst. Allerdings baut sich dann auch kein Minuskonto auf. Wenn es an dir liegt, sieht es anders aus.
Dein AG ist im sogenannten Annahmeverzug. Kann er dir die Arbeitszeit nicht bieten, die du vertraglich eingegangen bist, so trägt dein AG das wirtschaftliche Risiko nicht der AN. In der Gastro wird oft so gearbeitet, dass man in schlechten Zeiten ein Minus anhäuft, um dann in Guten Zeiten die Stunden abzubauen.
Das bedeutet aber nicht, dass du die gesetzliche Arbeitszeit überschreiten darfst. (im Durchschnitt 48H/Woche über 6 Monate).
Minusstunden gibt es eigentlich nicht. Sodass diese nach Kündigung nicht finanziell oder in welcher Art auch immer vom AG verlangt werden können.
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Zitat:Ich muss immer an Feiertagen arbeiten; habe nur meine 2 Tage die Woche frei.
Ist das rechtens oder muss das irgendwie entlohnt oder vergütet werden?
Klares "kommt drauf an". Wie ist denn Dein Dienstplan?
@bellybutton, wenn da nichts im Arbeitsvertrag zu einem Arbeitszeitkonto steht und auch kein Betriebsrat dazu eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung getroffen hat, dann hast Du auch keine Minusstunden! Deshalb darfst Du auch jedes Thema ganz entspannt ansprechen und hast keine Nachteile.
@little-beagle,
das ist ja spannend, wie erkennst du die Rechtmäßigkeit der Entlohnung aus dem Dienstplan?
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