Hallo,
ich war ein halbes Jahr lang ausgeliehener Arbeitnehmer bei einer Firma, die zu 80% Leiharbeiter angestellt und nun eigene Stellen ausgeschrieben hat. Diese Stellen werden natürlich erstmal intern ausgeschrieben. Mein Zeitvertrag endete bereits Ende Dezember. Bereits im November hatte ich mich bei besagter Firma initiativ beworben, was auch durchaus positiv ankam.
Nun ist der Betriebsrat dieser Firma jedoch der Meinung, dass ich als ehemaliger Mitarbeiter zu den externen Bewerbern gehöre und nicht berücksichtigt werden darf, obwohl die Geschäftsführung mich sofort einstellen würde.
Ist das arbeitsrechtlich korrekt oder habe ich da noch eine Chance gegen anzugehen.
interne Ausschreibung und externe Bewerbung
25. Februar 2011
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Frage vom 25. Februar 2011 | 14:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
interne Ausschreibung und externe Bewerbung
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#1
Antwort vom 25. Februar 2011 | 16:04
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Da Sie nicht mehr in dem Unternehmen sind, ist Ihre Bewerbung tatsächlich keine interne. Das sollte den Arbeitgeber aber nicht davon abhalten, Ihre Bewerbung als externe zu berücksichtigen.
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