Moin,
Mitarbeiter ist seit 7 Jahren in einer Abteilung eingesetzt und erhält nach TVÖD-S Entgeltgruppe 9b Erfahrungsstufe 5. Geplant ist zum 01.09.2022 ein Stellenwechsel innerhalb der Abteilung auf eine Stelle, die derzeit mit Entgeltgruppe 10 bewertet ist.
Die unterschiedlichen Stellenbewertungen der beiden Stellen resultieren aus unterschiedlichen prozentualen Anteilen an Aufgaben (9b = 80% Administration & 20 % Prozessberatung / Projektarbeit / 10 = 80% Prozessberatung / Projektarbeit & 20 & Administration), so dass die Tätigkeiten inhaltlich durchaus vergleichbar sein dürften und die Tätigkeiten auch vollumfänglich mit dem Wechsel auf die Stelle übernommen werden. Eine Einarbeitung ist nur notwendig, weil es andere inhaltliche Gebiete betrifft, wobei die Verteilung der Gebiete nichts mit der Stellenbewertung selbst zu tun haben. Die Mitarbeiter innerhalb der Abteilung konnten die Themengebiete im letzten Jahr bei der Neuverteilung frei untereinander tauschen, solange die prozentuale Verteilung eingehalten wurde.
Nun zu den eigentlichen Fragen ;-)
1. Ist eine direkte Hochgruppierung in Entgeltgruppe 10 möglich oder muss der Zwischenschritt über 9c gemacht werden?
2. Würde der der Sprung in die Erfahrungsstufe 5 oder in eine niedrigere Erfahrungsstufe erfolgen? (also ein Sprung nach oben in der Entgeltgruppe aber nach links in der Erfahrungsstufe)
Gruß
smoerf
interner Stellenwechsel andere Gehaltsgruppe
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn du den Anforderungen genügst, sollte auch einer direkten Eingruppierung nix im Wege stehen.
Ob deine bisherige Tätigkeit als 'Erfahrung' für die neue Aufgabe akzeptiert wird, hängt von Faktoren ab, die keiner hier im Forum kennt, nicht zuletzt von deinem Verhandlungsgeschick, aber auch von der Dringlichkeit, mit der die Stelle zu besetzen ist usw.
Ich habe jetzt keine Lust, mich in das Tarifgefüge des Fragestellers einzuarbeiten. Es scheint sich aber um die Stellenbewertung auf der Basis von einer Klassifizierung in Kombination mit der Dauer der Tätigkeit in der Stelle zu handeln.
Wenn dem so ist, sieht es in der Regel wie folgt aus: der Mitarbeiter wird sofort auf der Basis der Stellenbewertung umgesetzt. Also nichts mit reinschleichen, warum auch? Problematisch wird es dann, wenn es Dienstalterseingruppierung geht. Ich kenne es so, dass dann die Dienstaltersgruppe angesetzt wird, die über dem letzten Gehalt liegt. Und von dort aus wurde dann wieder in den vorgegebenen Fristen höher gruppiert.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
1) direkte Höhergruppierung ist möglich
2) Die Erfahrungsstufe bleibt in diesem Fall gleich.
(@wirdwerden: die Betragsmäßige Regelung gilt für Landesangestellte, die auf diese Weise bei einer Höhergruppierung in der Dienstaltersstufe zurückfallen. Bundesangestelle und Kommunalangestellte haben es da besser)
Danke für eure Antworten. Ich schau mal, was der Arbeitgeber dazu sagt..
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten