ist es rechtens das mein arbeitgeber eine kündigungsfrist von 4 wochen hat, ich aber eine frist von

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
fire2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
ist es rechtens das mein arbeitgeber eine kündigungsfrist von 4 wochen hat, ich aber eine frist von

Hallo,

ist es rechtens das mein arbeitgeber einer kündigungsfrist von 4 wochen hat, ich aber eine frist von 3 monaten einhalten muss? bin ca 3 jahre in der firma.
wie komme ich am besten aus so einen vertrag raus? da ich einen neuen job anfangen könnte.

gruß

fire2005

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Arbeitgeber dürfen für sich keine kürzeren Kündigungsfristen vereinbaren als für die Arbeitnehmer. In so einem Fall ist die Frist für den Arbeitgeber genau so lang wie die für den Arbeitnehmer vereinbarte.
Im Umkehrschluß gilt also nicht die kürzere Frist für den Arbeitnehmer.
Haben Sie schon an einen Aufhebungsvertrag gedacht?

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#2
 Von 
fire2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

also wäre der vertrag in diesem punkt ungültig. über einen aufhebungsvertrag habe ich noch nicht nachgedacht, glaube auch nicht das mein chef diesen unterschreiben würde.

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#3
 Von 
fire2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sollte man den nun vorgehen wenn man aus so einem vertrag raus will? falls mein chef keinen aufhebungsvertrag unterschreiben will?

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#4
 Von 
fire2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

hier einmal der genaue wortlaut.

nach der probezeit kann der arbeitgeber das arbeitsverhältnis mit einer kündigungsfrist von vier wochen beenden, der arbeitnehmer jedoch muss eine kündigungsfrist von drei monaten einhalten. sich möglicherweise ergebende veränderungen der vereinbarten kündigungsfrist zugunsten eines vertragsteiles gelten grundsätzlich für beide teile.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

@hamburgerin01
Bist Du Dir sicher, dass die Klausel durch die längere Kündigungsfrist für den AN überhaupt wirksam ist? Wenn die Klausel unwirksam wäre, dann würde hier für den AN die gesetzliche Kündigungsfrist gelten. Das würde meinem Rechtsempfinden entsprechen. Schließlich will hier der AN kündigen.

Hast Du für Deine Auffassung einen Quellennachweis o.ä.? Bei einer Kündigung durch den AG könnte ich Deine rechtliche Einschätzung nachvollziehen, nicht jedoch für den Fall, dass der AN kündigen will.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

hallo venotis,
ja, ich bin mir sicher. Quelle liefer ich dir gerne etwas später nach.
Entbehrt aber auch nicht einer gewissen Logik, da ja immer gesagt wird, lange Kündigungsfristen sind gut für die Arbeitnehmer. Also wird die günstigere für beide genommen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

ratgeberrecht.eu:

Rechtstipp: Eine Vereinbarung, nach der für die Kündigung des Arbeitgebers kürzere Fristen als für den Arbeitnehmer gelten, ist unzulässig (§ 622 Absatz 6 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Der Arbeitnehmer kann sich dann auf die ihm günstigere (längere) Frist berufen (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2004, Aktenzeichen: 8 Sa 2051/03 ).

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

oder hier,
vnr.de:
Arbeitgeber dürfen sich im Arbeitsvertrag keine kürzere Kündigungsfrist einräumen als dem Arbeitnehmer (§ 622 Abs. 6 BGB ). Tun sie das dennoch, ist die kürzere Frist ungültig. Folge: Es gilt dann automatisch die gleiche Frist wie für den Arbeitnehmer (Bundesarbeitsgerichtes, 02.06.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 296/04 ).

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#9
 Von 
fire2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt ich muss die 3 monate dann wohl einhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
hallo venotis,


Hallo hamburgerin01, ich bin unschuldig. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
das heißt ich muss die 3 monate dann wohl einhalten.


Nicht, wenn die Frist länger als die des AG ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Jetzt bist du nicht mehr unschuldig ;)
Die Diskussion, welche Frist gilt, hat hh ja gerade vorher mit mir geführt. Wenn für den AG eine kürzere Frist als für den AN vereinbart wurde, dann sieht es nach den mir bekannten Urteilen so aus, dass die längere Frist auch für den AN gilt.
Die Logik ist wohl, dass lange Kündigungsfristen für den AN in der Regel besser sind.
Ich glaube nicht, dass man als AN bei Gericht dann sagen kann, och, ich hätte doch lieber die kurze Frist.

Sorry hh, ich meinte dich in der Antwort, irgendwie war die Lesebrille zu schwach.



-- Editiert am 12.03.2009 17:00

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hamburgerin01 das hat eine gewisse Logik.

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