kann AN fristlos kündigen?

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)
kann AN fristlos kündigen?

AN befindet sich in einer 6 monatigen Probezeit im privaten Verkehrsgewerbe in Sachsen-Anhalt. Auf grund falscher Lohnberechnungen, unberechtigte Lohnkürzungen
( einfach Stunden abgezogen ohne Begründung) und weitere Mobbingattacken, die schon zur Aussprache führten, aber sich nichts ändert, ist AN auf weiterer Arbeitssuche. Die Kündigungsfrist in seinem Arb.vertrag ist nur mit §3 Manteltarifvertrag für gewerbliche AN des privaten Verkehrsgewerbe im Land Sachsen-Anhalt angegeben. Der Tarifvertrag liegt nicht aus ( "z.Z. nicht vorhanden").
Weiß jemand, wie die Kündigungsfrist ist. Ich hab 14 Tage gefunden, bin aber nicht sicher.
Kann der AN auf grund der gravierenden Probleme im Betrieb auch von heut auf morgen kündigen oder muss er die Kündigungsfrist einhalten?.
Für einen Tipp wäre ich dankbar.




6 Antworten
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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20203 Beiträge, 7317x hilfreich)

ebenso: Für eine "Fristlose" reichen die Gründe nicht.
TV orientieren sich i.d.R. auch an den gesetzlichen K-Fristen, in der Probezeit sogar höchstwahrscheinlich. Folglich: 14 Tage

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#3
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die Antwort. Was heißt aber "nachweisbar abgemahnt ...."?. Der AN hatte ja bereits ein klärendes Gespräch mit dem Leiter und dem Verantwortlichen für den finanziellen Schlamassel gefordert und das hat auch stattgefunden. Der Leiter hatte dem AN gesagt, dass er sich um das Problem kümmert, weil das nicht i.O.war.Bis heute hat sich nichts geklärt.
Nachweisbar ist es auf den Lohnzetteln ( nur das Wichtigste: Abzug eines vollen Nettolohnes, anstatt einer Lohndifferenz wegen Überzahlung, grobe Unterschreitung der Pfändungsgrenze ( 30€ Lohn erhalten für einen vollen Monat)und zusätzlicher Abzug von Arb.-Stunden noch obendrauf in dem Monat ( ohne Begründung). Das ist nachweisbar.Viele andere dubiose Sachen sind leider nicht nachweisbar. Und keiner hat mit ihm darüber im Vorfeld geredet. Das seh ich nicht mehr als Fehler an, der mal passieren kann, das ist glaub ich schon grober Vorsatz.Das sollte denk ich ein Rechtsanwalt klären.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20203 Beiträge, 7317x hilfreich)

Nun- auch ungerechtfertigte Lohnkürzungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung, wohl aber eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Bei Streitigkeiten aus dem AV gilt es, auf derselben Ebene zu bleiben. Die Kündigung - vor allem die fristlose - ist "ultima ratio" und bedarf richtig gravierender Gründe.

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#6
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten.Ich glaub, da ist man als betroffener AN alleine in einer besch..... Position.Aber wir denken positiv ( wenns auch manchmal schwer fällt)und er findet Arbeit, wo der Mensch und seine Leistung noch was wert sind.14 Tage Kündigungsfrist hatte ich auch gefunden, zwar Niedersachsen, aber wird ja ähnlich sein.
Wer nach Lösungen sucht, findet sie auch!!!

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