hatte einen Autounfall mit 0.94 Prom. Blutalkohol , bin bis jetzt 2 Mon. krankgeschrieben ,
mein Arbeitgeber hat die ersten sechs Wochen keinen Lohn bezahlt mit der Begründung ,
" da ein Unfall mit Alkohol , grob fahrläßig ist wird keinen Lohn bezahlt "
erst nach sechs Wochen habe ich Geld von der Krankenkasse bekommen.
Habe ich Anspruch auf die Lohnfortzahlung oder muß ich auf den Lohn in den ersten sechs Wochen verzichten ?
keinen Lohn wegen Unfall mit Alkohol
25. November 2003
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Frage vom 25. November 2003 | 17:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
keinen Lohn wegen Unfall mit Alkohol
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#1
Antwort vom 25. November 2003 | 20:11
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
War es denn ein Arbeitsunfall???
#2
Antwort vom 26. November 2003 | 12:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
war kein Arbeitsunfall
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. November 2003 | 16:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
nein , es war ein Privater Autounfall
#4
Antwort vom 26. November 2003 | 19:59
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Was bitte will denn der AG von Dir?
Bestrafen? Wo nimmt er denn dieses Recht her?
Dieses obliegt ja wohl jemanden anders!!
Bin natürlich kein RA, aber ich denke daß dieser Unfall mit der Arbeit ja wohl nichts zu tun hat. Wichtig ist meines Erachtens nur, ob ein Krankenschein vorliegt.
Ob ein Unfall mit Alkohol am Steuer grob fahrlässig ist, hat doch wohl jemand anders einzuschätzen, als dein AG???!!!
Ich denke nicht, daß Du die ersten Wochen verzichten mußt.
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