Hallo zusammen,
ich bitte um Eure meinung.
Seit knapp 3 Jahren arbeitet mein mann in einer großen deutschen Uniklinik im Facilitymanagement. Bislang, wenn man mal vom Winterdienst bei Schnee oder glatteis absieht, von Montag bis Freitag, 40 Stunden die Woche. Durch einen dummen Zufall ist es jetzt rausgekommen, dass der Arbeitgeber plant diese 40 zu leistenden Wochenstunden auf 7 Tage die Woche zu verteilen. Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts weiter, ausser eben, dass er 40 Stunden in der Woche zu leisten hat und der Arbeitgeber das Weisungsrecht hat. Das würde also für meinen Mann heissen die tägliche Arbeitszeit verringert sich von 8 auf 5.45 h und er hat keinen einzigen Tag mehr frei im Monat????
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist. Es gibt doch in verschiedenen Kalendern immer so die Hinweise wieviele Arbeitstage ein Monat hat. Wären zum Beispiel im Dezember 08 21 Tage, aber wenns nach dem Willen des Arbeitgebers gings hieße diese Vorgehensweise 31 Tage. Haben nicht irgendwann in Deutschland die Gewerkschaften mal die 5 Tage Woche erstritten?
Ich weiß, dass es ausnahmeregelungen gibt, Krankenschwestern, Feuerwehr, Restaurant und so weiter, aber dort in der Außenanlangenpflege beim Laub harken, Büsche schneiden und Blumen gießen??
Wäre sehr nett wenn mir einer auf die Sprünge helfen kann, vielen Dank bereits jetzt und euch allen einen schönen Tag.
keinen freien Tag im Monat?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
An einer Uni-Klinik müßte es einen Personalrat oder Betriebsrat geben. Der hat da einiges mitzureden bei der Verteilung der Arbeitszeit, dahin würde ich mich zuerst wenden.
Außerdem dürfte es einen Tarifvertrag geben, in dem die Arbeitszeit auch geregelt sein könnte.
Grundsätzlich ist auch die 6-Tage-Woche möglich, die Arbeit an Sonntagen ist aber im Arbeitszeitgesetz doch eingeschränkt.
*facilitymanagement* ist wohl hausmeisterei, nehme ich an?
maßgeblich scheint mir erst einmal der gemeinsame wille bei vertragsabschluss. wenn da der konsens die 5-tage-woche war, kann der AG nicht ohne weiteres, d.h. nicht auf grund seines direktionsrechts auf 7 tage gehen. siehe dazu arbzg §§ 9ff. zwar gibt es reichlich ausnahmen - die aber auf den ersten blick nicht zutreffen oder eines tv oder einer dv bedürfen.
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Zunächst einmal glaube ich nicht, dass der AG hier wirklich die AN 7 Tage die Woche arbeiten lassen will, ohne einen Tag frei. Da gab es mit Sicherheit ein Missverständnis.
Da der AG eine große deutsche Uniklinik ist, dürfte man doch davon ausgehen, dass er die Gesetze und die geltenden Tarifverträge kennt und weiß, dass eine 7-Tage-Woche ohne einen Tag frei nicht zulässig ist. Wahrscheinlich gilt für den AN zudem auch der TV-L (TVöD für Länder), weil in aller Regel öffentliche Arbeitgeber, wie hier die Uniklinik, in ihren Arbeitsverträgen eine Bezugnahmeklausel haben.
Ich vermute mal, dass der AG nicht mehr an der Verteilung der Arbeitszeit nur von Mo-Fr festhalten will, sondern diese flexibel, unter Beibehaltung der 5-Tage-Woche, auf Mo-So verteilen will. Das würde bedeuten, dass man nur 5-Tage die Woche arbeitet, in der Woche aber nicht notwendig das Wochenende frei sein muss, sondern z.B. der Mo und Di. Da im Arbeitsvertrag auch nicht festgeschrieben wurde, dass die Arbeitsleistung nur von Mo-Fr zu erbringen ist, steht dem AG auch insoweit ein Weisungsrecht/Direktionsrecht zu. Er muss sich nur an die gesetzlichen und evtl. tarifvertraglichen Beschränkungen halten.
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