keinen freien Tag im Monat?

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen1966
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
keinen freien Tag im Monat?

Hallo zusammen,
ich bitte um Eure meinung.

Seit knapp 3 Jahren arbeitet mein mann in einer großen deutschen Uniklinik im Facilitymanagement. Bislang, wenn man mal vom Winterdienst bei Schnee oder glatteis absieht, von Montag bis Freitag, 40 Stunden die Woche. Durch einen dummen Zufall ist es jetzt rausgekommen, dass der Arbeitgeber plant diese 40 zu leistenden Wochenstunden auf 7 Tage die Woche zu verteilen. Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts weiter, ausser eben, dass er 40 Stunden in der Woche zu leisten hat und der Arbeitgeber das Weisungsrecht hat. Das würde also für meinen Mann heissen die tägliche Arbeitszeit verringert sich von 8 auf 5.45 h und er hat keinen einzigen Tag mehr frei im Monat????
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist. Es gibt doch in verschiedenen Kalendern immer so die Hinweise wieviele Arbeitstage ein Monat hat. Wären zum Beispiel im Dezember 08 21 Tage, aber wenns nach dem Willen des Arbeitgebers gings hieße diese Vorgehensweise 31 Tage. Haben nicht irgendwann in Deutschland die Gewerkschaften mal die 5 Tage Woche erstritten?
Ich weiß, dass es ausnahmeregelungen gibt, Krankenschwestern, Feuerwehr, Restaurant und so weiter, aber dort in der Außenanlangenpflege beim Laub harken, Büsche schneiden und Blumen gießen??
Wäre sehr nett wenn mir einer auf die Sprünge helfen kann, vielen Dank bereits jetzt und euch allen einen schönen Tag.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

An einer Uni-Klinik müßte es einen Personalrat oder Betriebsrat geben. Der hat da einiges mitzureden bei der Verteilung der Arbeitszeit, dahin würde ich mich zuerst wenden.
Außerdem dürfte es einen Tarifvertrag geben, in dem die Arbeitszeit auch geregelt sein könnte.

Grundsätzlich ist auch die 6-Tage-Woche möglich, die Arbeit an Sonntagen ist aber im Arbeitszeitgesetz doch eingeschränkt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*facilitymanagement* ist wohl hausmeisterei, nehme ich an?
maßgeblich scheint mir erst einmal der gemeinsame wille bei vertragsabschluss. wenn da der konsens die 5-tage-woche war, kann der AG nicht ohne weiteres, d.h. nicht auf grund seines direktionsrechts auf 7 tage gehen. siehe dazu arbzg §§ 9ff. zwar gibt es reichlich ausnahmen - die aber auf den ersten blick nicht zutreffen oder eines tv oder einer dv bedürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zunächst einmal glaube ich nicht, dass der AG hier wirklich die AN 7 Tage die Woche arbeiten lassen will, ohne einen Tag frei. Da gab es mit Sicherheit ein Missverständnis.

Da der AG eine große deutsche Uniklinik ist, dürfte man doch davon ausgehen, dass er die Gesetze und die geltenden Tarifverträge kennt und weiß, dass eine 7-Tage-Woche ohne einen Tag frei nicht zulässig ist. Wahrscheinlich gilt für den AN zudem auch der TV-L (TVöD für Länder), weil in aller Regel öffentliche Arbeitgeber, wie hier die Uniklinik, in ihren Arbeitsverträgen eine Bezugnahmeklausel haben.

Ich vermute mal, dass der AG nicht mehr an der Verteilung der Arbeitszeit nur von Mo-Fr festhalten will, sondern diese flexibel, unter Beibehaltung der 5-Tage-Woche, auf Mo-So verteilen will. Das würde bedeuten, dass man nur 5-Tage die Woche arbeitet, in der Woche aber nicht notwendig das Wochenende frei sein muss, sondern z.B. der Mo und Di. Da im Arbeitsvertrag auch nicht festgeschrieben wurde, dass die Arbeitsleistung nur von Mo-Fr zu erbringen ist, steht dem AG auch insoweit ein Weisungsrecht/Direktionsrecht zu. Er muss sich nur an die gesetzlichen und evtl. tarifvertraglichen Beschränkungen halten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen