krank, Chefin sagt "Urlaub gestrichen"

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
krank, Chefin sagt "Urlaub gestrichen"

Hallo,
folgender Fall:
Ein Auszubildender hat im Oktober Urlaub beantragt für die Weihnachtszeit, Urlaub wird genehmigt vom 23.12. bis 28.12.09. Daraufhin wird der Flug gebucht. Heute wird der Auszubildene krank, geht zum Arzt und legt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, aus der ersichtlich ist, das er heute und morgen krank ist.
Daraufhin wird ihm gesagt, das der Urlaub flach fällt.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage könnte dies pasieren?

Danke für Eure Antworten, ich bin gern bereit noch mehr Informationen zu liefern, wenn nötig.
LG Winterland

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ein genehmigter Urlaub kann nicht grundlos gestrichen werden, es sei denn, die Anwesenheit des AN wäre aus betrieblichen Gründen unbedingt erforderlich. Wäre es denn erforderlich, hätte der AG aber die Kosten zu tragen, die dem AN z. B. hier durch die Stornierung von Flug/Urlaub enstehen.

Dass mit einem Azubi das Unternehmen steht oder fällt, sollte nicht die Regel sein und betriebliche Belange werden auch nicht genannt, oder?
In der Ausbildung hat es darüber hinaus die Besonderheit, dass den Azubis vorrangig während der Schulferien Urlaub zu gewähren ist, da sie nur dann eine Erholungsphase ohne Unterbrechung durch die Schultage haben können.



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#2
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Azubi hatte das letzte Mal Urlaub im März, da waren keine Ferien.
An die Vernunft der Chefin wurde vergeblich appeliert, sie besteht auf ihren Standpunkt, der Gestztgeber sieht es so vor!

Mangel an Arbeitskräften ist wohl der wahre Grund. Nur darf ein Azubi an Sonn- und Feiertagen sowieso nicht arbeiten, dies wird hier vergessen. Und es gibt für diesen Azubi regelmäßig eine 6 Tage Woche = 48 Stunden, laut Vertrag aber nur 40 Stunden.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Bitte deine Chefin doch, dir den § zu zeigen, der aussagt - wenn ein Arbeitnehmer krank wird, dann darf der Arbeitgeber den Urlaub streichen.
Was tatsächlich gesetzlich geregelt ist, wenn du im Urlaub krank wirst und dafür eine AU vorlegst, dann müssen dir diese Tage als Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden können.
Da du jetzt krank bist und nicht nächste Woche, muss sie ja schon länger mit anderen Arbeitskräften für die Zeit geplant haben.
Sollte es Probleme geben, wende dich an die Handelskammer/Handwerkskammer. Du bist ein Azubi und kein Sklave.

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"sika0304"

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#4
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich bin nicht der Azubi! Aber sehr nah Verwandt.

quote:
Da du jetzt krank bist und nicht nächste Woche, muss sie ja schon länger mit anderen Arbeitskräften für die Zeit geplant haben.


Von planen kann da keine Rede sein. Er ist im 3ten Lehrjahr und hatte in der gesamten Zeit ein Mal richtig Urlaub.

quote:
Sollte es Probleme geben, wende dich an die Handelskammer/Handwerkskammer

Wurde angekündigt, worauf die Chefin frech wurde. Aber wohl eher, weil sie weiß, das sie im Unrecht ist.

Dabei fällt mir ein, bis zu welcher Uhrzeit dürfen Azubis am Tag vor der Berufsschule arbeiten?

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Bitte deine Chefin doch, dir den § zu zeigen, der aussagt

quote:
Wurde angekündigt, worauf die Chefin frech wurde.

Ja Klug*******rn und Drohen bringt einen weiter

Leg deinem AG einfach die Kosten für die Stornierung vor und bitte um Erstattung. Ich würde selbstverständlich davon ausgehen das mein Chef wichtige Gründe hat das er meinen Urlaub streicht.d

Ich denke mal dann wird er sich das ganze anders überlegen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Mustermann

quote:
Ja Klug*******rn und Drohen bringt einen weiter


Stimmt, da reicht oft ein Blick in eine reflektierende Oberfläche!

Allerdings sind @Sika und @Hehe mit ihren Posts NICHT selbige.
Zudem muss der TE nicht umn Erstattung bitten, darauf besteht ein Recht, wenn der genehmigte Urlaub BEGRÜNDET nun doch nicht genommen werden könnte. K ö n n t e!

Übrigens: Ar***kriecher gibt es noch viel mehr, nicht wahr!

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 17.12.2009 17:14

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#7
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
wenn der genehmigte Urlaub BEGRÜNDET nun doch nicht genommen werden könnte. K ö n n t e!


Die Begründung wurde doch schon geliefert: wenn du jetzt krank bist, kannst du nächste Woche keinen Urlaub haben.

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"leben und leben lassen"

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das ist kein Grund, ich würde fragen ob er den Urlaub doch noch genemigen will oder ob man das nun gerichtlich feststellen lassen soll. Für ne Entscheidung vor Gericht reicht es noch.

Zieht das nicht würde ich einfach gehen wenn ich tatsächlich gebucht hab. Falls es mir egal ist würde ich arbeiten gehen - ****** drauf - gibt nur Ärger.

Je nach weiterer Dauer der Ausbildung würde ich mir ne neue Stelle suchen oder durchhalten. Es gibt schlimmere Idioten.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
zuschauer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Urlaub wurde doch schriftlich genehmigt.
Also muss auch das Aufheben des Urlaubs schriftlich erfolgen.
Alles andere ist nicht zulässig.
Lass Dir das mit dem Streichen des Urlaubes schriftlich geben, weise höflich auf die Stornogebühren (die dann der Chef/die Chefin bezahlen muss ) hin und sobald Du das schriftlich hast.
Kannst Du anschließend entweder sofort zum Rechtspfleger beim Arbeitsgericht gehen oder zum Rechtsanwalt Deiner Wahl.

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""

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#10
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist alles lieb von Euch und ich danke Euch auch.

Aber es geht nicht um die Stornogebühren oder die Erstattung. Die Reisekosten werden sowieso erstattet, da der Azubi BAB bezieht und diese Kosten Heimreisekosten sind.
Weihnachten ist das Fest der Familie, dann sollte man Weihnachten auch mit der Familie verbringen.

Und es geht darum, dass Gesetze genannt werden, die es nicht gibt und sich der Ausbilungsbetrieb nie wirklich korrekt verhalten hat.

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"leben und leben lassen"

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Winterland


Ein schriftlich genehmigter Urlaub muss schriftlich (da hat @Zuschauer recht) begründet zurückgenommen werden. Ein Grund kann nicht die vorhergehende Erkrankung sein, sondern muss mit den betrieblichen Bedingungen zu tun haben und GUT begründet werden.
Ein Betrieb, dessen Funktion vom Azubi abhängt, hat ein ganz anderes Problem.

Ab zur Handwerkskammer, nachfragen wenn du uns nicht glauben kannst.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#12
 Von 
Winterland
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@Sunbee

Ich glaube Euch ja.
Die Begründung ist die Erkrankung von heute und morgen.

quote:
Ein Betrieb, dessen Funktion vom Azubi abhängt, hat ein ganz anderes Problem.

Das sehe ich auch so und kenne die Probleme.

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"leben und leben lassen"

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@winterland
Die Begründung ist die Erkrankung von heute und morgen.

Und eben genau das ist, wie viele meiner Vorschreiber ja schon gesagt haben, überhaupt keine Begründung. Deshalb würde jedes Arbeitsgericht sofort die Rücknahme des Urlaubs durch den Arbeitgeber widerrufen.
Jeder Arbeitnehmer darf krank werden. Das kann keine Notsituation zur Folge haben, die die Rücknahme einer Urlaubsbewilligung rechtfertigt. Und natürlich erst recht nicht bei einem Azubi.

Sonst lässt man mal den für Azubis Zuständigen bei der Handwerkskammer mit dem Chef telefonieren, das dürfte auch helfen.


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" Don`t feed trolls"

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#14
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Wenn es garnicht anders geht, lass dich wegen seelischer Belastung krankschreiben.

Dann aber deutlich länger als nur bis zum 28. 12 sonst denkt noch einer du simulierst ;)

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