krank, probezeit, kündigung, hilfe???!!!

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
suchry
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
krank, probezeit, kündigung, hilfe???!!!

Guten Tag,
bei mir gehts momentan recht bunt zu.
Ich fang mal an. Ich bin seit 4 wochen krankgeschrieben, vorraussichtlich auch noch länger weil ich evntl eine op benötige... nun hab ich mein arbeitsverhältnis am 15. 5 begonnen und hab 6 monate probezeit.(diese endete also am 15.11) in meinem arbeitsvertrag steht das das arbeitsverhältnis zum ende der probezeit endet und mit einem extraformular weiertgeführt werden kann wenn dieses gewünscht ist. Heute rief mich mein chef an und sagt ich bin ja eigentlich garnet meht bei ihm angestellt und da ich krank bin weiß er auch nicht ob dieses wirklich in seinem interesse ist. Nun hab ich allerdings (weil ich ein Kredit beantragen wollte) meinen arbeitgeber anfang oktober gefragt ob er mir ein schreiben ausstellt das ich nach der probezeit unbefristet bei ihm weiter beschäftigt bin. Dieses Tat er..nun stellt sich mir die fragen ob dieses schreiben rechtskräftig ist so das ich dort beschäftigt bin auch über die probezeit hinaus. Denn ich wäre ja sonst seit mitte november arbeitslos ,ich tauche immernoch auf dem dienstplan auf, allerdings arbeite ich ja nicht (wegen krankheit)... ich hoffe das ist irgendwie nachvollziehbar. Danke

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
mir ein schreiben ausstellt das ich nach der probezeit unbefristet bei ihm weiter beschäftigt bin. Dieses Tat er..nun stellt sich mir die fragen ob dieses schreiben rechtskräftig ist so das ich dort beschäftigt bin auch über die probezeit hinaus.


Tja, es sieht ganz danach aus, dass Sie noch dort beschäftigt sind. Der AG sieht das allerdings komplett anders.

Wieviel AN beschäftigt denn die Firma?

Und haben Sie sich schon arbeitslos gemeldet?

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-- Editiert am 25.11.2010 11:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suchry
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist ja das problem er rief mich heute an. (10 Tage nach ablauf) daher hab ich keine möglichkeit gehabt mich arbeitslos zu melden, ich kann ja auch keine neue stelle annehmen solage ich krank bin, bin examinierter Altenpfeger da findet man sonst ja schnell was neues...es sind 50 beschäftigt. und wer hat jetzt recht? ist dieses extraschreiben zulässig so das er die üblich kündigungsfrist von 4 wochen einhalten muss?!
danke für die schnelle antwort

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
.es sind 50 beschäftigt.


Das ist schon mal sehr gut, da Sie - wenn alles optimal verläuft - seit dem 16.11. Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz geniessen.



quote:
ist dieses extraschreiben zulässig so das er die üblich kündigungsfrist von 4 wochen einhalten muss?!


Ich würde mich diesbezüglich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden - der dürfte Ihnen unzweifelhaft mitteilen, wieviel das Schreiben wert ist und ob Sie nach dem Erhalt davon ausgehen konnten, dass die Stelle unbefristet verlängert wurde.
Ohne den Schrieb wäre Sie seit dem 16.11. arbeitslos. Das dürfte klar sein.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet zw. 100 und 200Euro (ist Verhandlungssache). Oder Sie sind in der Gewerkschaft und lassen sich dort beraten.

Sollte es tatsächlich so sein, dann Sie jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, dann kann der AG auch nicht mehr einfach so ohne Grund kündigen. Bzw. wenn er das tun sollte, dann kann und sollte man umgehend eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der AG müsste also nicht nur die 4 Wochen einhalten, sondern auch erstmal einen Kündigungsgrund finden.

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-- Editiert am 25.11.2010 11:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suchry
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke,
das schreiben lautet, Hiermit bestätigen wir die ...***... das dass arbeitsverhältnis nach der probezeit am 15.11 unbefristet fortgesetzt wird. mein chef bot mir zudem grade eine verlängerung der probezeit an.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
mein chef bot mir zudem grade eine verlängerung der probezeit an.


wann - heute?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suchry
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ja heute bei dem gespräch am telefon wo er mich halt auf die anderen dinge hingewiesen hat, das kam alles erst heute per telefon...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Also: einer neuen Probezeit können Sie problemlos zustimmen. Warum erklär ich gleich. Aber Achtung: es sollte wirklich eine reine Probezeit sein und nicht wie in Ihrem ersten AV ein befristetes Probearbeitsverhältnis , was automatisch nach einem halben Jahr ausläuft. Sowas ist Mist und man ist dem AG noch mehr ausgeliefert.

Wenn der AG also unbedingt eine weitere Probezeit zusätzlich vereinbaren will, dann kommen Sie ihm entgegen und stimmen dem zu. Voraussetzung: er erkennt das jetzige unbefristete Arbeitsverhältnis unzweifelhaft an. Dann könnten Sie sich den Weg und das Geld für den Anwalt sparen.

Warum man der Probezeit zustimmen kann hat folgenden Hintergrund: die 2wöchige verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit kann nur längstens für 6 Monate vereinbart werden. Der AG könnte also diese nun nicht mehr nutzen und müsste wenigstens die gesetzlichen 4 Wochen einhalten oder was sie im AV bzw. einem angewendeten TV (Mindestlohn Altenpfleger?) vereinbart haben.

Dazu kommt: auch die 6monatige Wartezeit für das Kündigungsschutzgesetzt wurde ebenfalls bereits erreicht - das KschG findet bei Ihnen also Anwendung, unabhängig davon, ob jetzt nochmal eine "Probezeit" vereinbart wird.
Das ist auch der Grund, warum oftmal missverständlich eine 6monatige Probezeit (die eigentlich nur Auswirkung auf die verkürzte Kündigungsfrist hat) mit der 6monatigen Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes gleichgesetzt wird.

Eine erneute Probezeit hätte also rein rechtlich keine nachteiligen Auswirkungen für Sie. Vermutlich hat der AG nur wenig Ahnung vom Arbeitsrecht und verknüpt damit irrtümlich die weitere Kündigungsmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen und
die genrelle Möglichkeit der Kündigung ohne Grund.
Sie sollten das dem AG natürlich nicht auf die Nase binden...

Aber zu Sicherheit wiederhole ich nochmal: nur zustimmen, wenn die Probezeit nicht wieder mit dem automatischen Auslaufen des Arbeitsverhältnisses verknüpft wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
suchry
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

super, vielen dank. Sie haben mir sehr geholfen;)

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