krank, sich beim AG aber nicht gemeldet

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)
krank, sich beim AG aber nicht gemeldet

Hallo,
eine Kollegin von uns hat sich am 20.12.10 krank schreiben lassen. Darüber hat sie mich auch am 20.12. früh per sms informiert. Der Krankenschein ging bis zum 23.12.
Am 24.12. kam der Folgekrankenschein bis 31.12.
Gehört habe ich von der Kollegin bis dato nichts mehr.
Am heutigen Tage hätte sie auf Arbeit kommen müssen, kam aber nicht. Laut Aussage meiner anderen Kollegin hatte sie sich per SMS bei ihr gemeldet und ihr mitgeteilt, das sie heute nicht kommen würde, sie geht nochmal zum Doc.
Ich persönlich habe keine Nachricht von ihr bekommen.
Ich weiß also nicht ob sie krank ist und auch nicht wie lange.
Dies müßte sie ja umgehend an mich durchgeben. Soweit ich weiß, müßte sie ja wenigstens per Telefon durchgeben wie lange sie krank ist und das noch am selben Tag.
Wir sind nur eine kleine Firma mit 3 Angestellten und wenn jemand ausfällt, kann man überhaupt nicht mehr planen wenn keine konkreten Daten vorliegen im Bezug auf Krankheitsdauer usw.
Diese Kollegin hatte bereits vor 2 Monaten schonmal eine Abmahnung erhalten da sie Krankenscheine und Folgebescheinigungen verspätet abgegeben hatte und per Telefon auch immer erst sehr spät angerufen hat, das sie krank ist.
Was kann man in diesem Falle jetzt tun ?
LG
Micha

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das die Kollegin sich per SMS meldet ist ja eine Meldung. Wenn das bei Euch bislang in Ordnung war, warum jetzt nicht mehr?

Bei den Krankheiten kommt es darauf an, um was für eine Krankheit oder Krankheiten es sich handelt. Bei z. B. Erkältung etc. ist eine Abmahnung und ggf. Kündigung schon in Ordnung, wenn die Kollegin es übertreibt.

Bei einer ernsthaften Krankheit ist da nicht viel zu machen, da ja auch die Kollegin nicht weiß, wie lange diese dauern wird.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie hat sich aber nicht beim Richtigen gemeldet. Man kann sich in einem Betrieb nicht bei irgendjemandem melden, sondern beim Zuständigen. Und ob eine SMS ausreicht, bei uns reicht es nicht aus, man muss sich vielmehr beim Vorgesetzten telefonisch melden und mitteilen, wie lange man voraussichtlich krank ist. Ich denke, das ist üblicher Standart. Ich würde jetzt mal die nächsten Tage abwarten, so etwa bis Mittwoch. Und dann eine 2. Abmahnung rausjubeln, die auch ganz konkrete Anweisungen enthalten sollte, wie sie sich bei wem wann krank zu melden hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

per SMS ist bei uns nicht üblich und auch nicht erwünscht. Nur per Telefon hat sie meines Erachtens nach keinen Mumm anzurufen. Sie denkt eben das reicht, wenn sie einer Angestellten sagt, das sie krank ist.

Sie müßte mir doch aber heute noch per Telefon oder einer nicht gewünschten SMS sagen wie lange sie krank ist ?
Wäre das eine gesetzliche Reglung ?
In der Abmahnung vor ca.2 Monaten hatte ich sie darüber nochmals belehrt das ich unverzüglich wissen möchte wenn sie krank ist und nach dem Arztbesuch auch wie lange.

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das man sich telefonisch meldet und die voraussichtliche Dauer angibt ist zwar Standard, aber wenn es eine wirklich ernsthafte Krankheit ist (z. B. Krebs etc.) kann selbst ein Kleinunternehmer, wie hier beschrieben, wenig machen.

Bei Erkältung etc. kann ein Kleinunternehmen sogar sofort, ohne weitere Abmahnung, denn es gab ja bereits eine Abmahnung, ohne Angabe von Gründen kündigen.

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Es fragt sich, ob die Kollegin ernsthaft krank ist oder nicht. Wissen Sie das?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt da nach meiner Kenntnis kein Gesetz. Deshalb unverzüglich bei Dir melden, etwas eingrenzen. So etwa: binnen der ersten 20 Minuten nach Arbeitsbeginn. Wenn Du nicht erreichbar bist, eine zweite Anlauftelefon-No. nennen. Mitteilen, dass Kollegen nicht befugt sind, Krankmeldungen anzunehmen. Dann mitteilen, dass sie auch unmittelbar nach dem Arztbesuch nochmals zu Dir Kontakt aufzunehmen hat, um die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitzuteilen. Und der Schluß sollte etwa so aussehen: "sollten Sie sich weiterhin hartnäckig gegen diese Regeln wehren, so kann dieses Verhalten den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses gefährden."

Da Ihr so eine kleine Firma seid, kann man natürlich auch gleich kündigen.

wirdwerden

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-- Editiert am 03.01.2011 15:53

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Nun, ich bin zur Zeit nach einer Fuss OP krank und mein AG hat mir den Admin mit einem PC usw. geschickt. Da die ganze Geschichte wenigstens 6 Wochen dauern wird und ich nur Hüpfen oder an Krücken gehen kann.

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#8
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Die Kollegin sagte mir beim ersten Krankschreiben, das sie eine Nierenbeckenentzündung hat. Meine Eltern, beide in der Medizin tätig, sagen, das soetwas heutzutage max. 1 Woche krank bedeute. Zu meiner anderen Kollegin sagte sie per sms, das sie nun auch Probleme mit den Augen hätte und da auch Probleme, am PC zu sitzen. nun haben wir aber dank unseres Lehrlings rausbekommen, das die kranke Kollegin den ganzen Tag eingeloggt ist bei StudiVZ oder wie das ding heißt.
Sobald ich den Krankenschein habe, will ich den medizinischen der Krankenkasse informieren das er sich der Sache annimmt. Nur wann bekomme ich den Schein und wie lange ist sie diesmal krank. Bis 16Uhr geht unsere Arbeitszeit und bis dato ist immer noch keine Nachricht eingegangen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum feuert Ihr die Lady nicht einfach? Bei drei Mitarbeitern geht das doch völlig problemlos.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Okay ich kenne beides, AN der lügt das sich die Balken biegen und AG, der AN trotz Krebs kündigen will.

Finde beides völlig Daneben.

Probleme mit den Augen habe ich auch. Ohne Brille geht fast nichts mehr.

Siehe PM.

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Kann mich Q"wirdwerden" nur anschliessen.

-- Editiert am 03.01.2011 16:57

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#11
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Kündigen wäre kein Problem. Habe sie aber aus dem Harz4 rausgeholt und eine Förderung von 12 Monaten bekommen. 6 Monate mit Zuzahlung vom Amt und 6 Monate Weiterbeschäftigungspflicht. Die gehen noch bis einschließlich April 2011. Wenn ich sie vorher rauswerfe, muß ich die Förderung zurückzahlen. In der Probezeit hat sie super gearbeitet, danach Schlendrian und nun sehr häufig krank. Und das, ohne mir bescheid zu sagen.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Von so Leuten sollte man sich trennen. Also, behalte sie bis einschl. April. Oder glaubst Du dass das besser wird? Es gibt genug fleißige Leute, die nicht untergebracht sind.

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Bist du sicher das du was zurückzahlen musst wenn dein AN sich nicht an die Regeln hält.

Uwe

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#14
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Behalte Sie sie bis April und dann Tschüss.

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#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

So einfach wird das bei einem geförderten Arbeitsplatz nicht gehen. Denn die Förderung gibt nur wenn jemand arbeitet.

Uwe

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Er wird sie doch ohnehin kaum noch sehen, wenn überhaupt. Also, überprüfe, für wann Du kündigen kannst. Kannst die Kündigung ja auch schon jetzt rausschicken. Und Dich um jemand neues bemühen, der schaffen will. Geh zur ARGE, stell Dein Problem dar. Die haben doch mit Sicherheit jemanden, der dann die Stelle einnehmen kann.

wirdwerden

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#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Wenn ich sie vorher rauswerfe, muß ich die Förderung zurückzahlen."

Und da steht nichts im Vertrag mit der ArGe über: außerordentliche und fristlose oder verhaltensbedingte Kündigungen?

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#18
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich habe bei der Arge heute angerufen. Wenn es gute Gründe gibt, muß man nichts zurückzahlen. In dem Falle div. immer wiederkehrende Verhaltensverstöße. Bis heute habe ich immer noch keinen Anruf bekommen von meiner Kollegin. Weiß also bis dato immer noch nicht ob sie nun krank ist und wann sie gedenkt wiederzukommen.
Ich würde ihr nun eine 2.Abmahnung schreiben. Habe ich danach gleich die Möglichkeit sie fristlos zu kündigen oder was muß ich da noch alles beachten. Dies wäre dann die 2.Abmahnung innerhalb von 2 Monaten mit Gründen, das sie nicht bescheid sagt, wenn sie krank ist und das teilweise tagelang nicht.

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#19
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ob es für eine fristlose Kündigung reicht ist schlecht zu sagen. Warum nicht eine fristgerechte Kündigung?

Stand in der 1. Abmahnung etwas von "im Wiederholungsfall hätte sie mit Konsequenzen zu rechnen"? Das sollte in einer wirksamen Abmahnung nämlich mit stehen.

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#20
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

das waren die letzten drei Sätze der letzten Abmahnung:
Ich kann ihr Verhalten nicht unbeanstandet hinnehmen. Wegen ihres Verhaltens mahne ich sie ab und fordere sie gleichzeitig auf, in Zukunft ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Sollten sie ihr Verhalten nicht ändern und es zu einer erneuten Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten kommen lassen, müssen sie mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.
Eine fristgerechte Kündigung wäre machbar, da sie aber die letzten 5 Monate mißerabel gearbeitet hat, viele Fehler gemacht, sehr oft krank war, würde ich sie gerne vor dem kompletten vollen Arbeitsjahr kündigen. Nach einem Arbeitsjahr hat sie ja wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld und das hat sie bei soeiner Arbeitsmoral in keinster Weise verdient. Meine anderen beiden Mädels laufen sich die Füße wund und diese Kollegin bekommt es nicht mal fertig, vom Bürostuhl auszustehen. Oder sie macht gleich krank.


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#21
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Verstehen tue ich das, aber eine fristlose Kündigung ist schwer durchsetzbar, wenn nicht wirklich goldene Löffel geklaut wurden. Und so dickfällig wie sie ist, wird sie sich wahrscheinlich wehren und auch noch RECHT bekommen.

Ich würde die fristgerechte Kündigung aussprechen, keinen Gedanken mehr an die Dame verschwenden und mir eine vernünftige Angestellte suchen. Die ist es doch nicht Wert, dass man sich einen Haufen Ärger aufbürdet.

Dann herrscht endlich wieder Frieden und auch die anderen 2 sind wieder zufrieden.

Schade nur, dass man so etwas von der Arge bekommt. Bestätigt leider nur die herrschenden Vorurteile, wobei es mit Sicherheit auch viele Ältere gibt, die nicht so sind.

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