krank geschrieben, Betrieb ruft ständig an

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
eddy_16v
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
krank geschrieben, Betrieb ruft ständig an

hallo erstmal bin neu hier und wollte mir zu meinem Fall ein paar ratschläge holen.

folgendes ist mir passiert:

Mein Auge ist am Samstag in der arbeit rot geworden und leicht angeschwollen, nun hab ich mir gedacht ich schmiere eine augensalbe drauf damit es besser wird, damit ich arbeitnen gehn kann am Montag. Nun hat mich der Arzt krankgeschrieben und zwar für eine Woche. Kaum habe ich das im Betrieb gemeldet und die Krankenmeldung abgeschickt, haben die fast jede 30 min bei mir [u][/u]angerufen, bin aber nicht ran gegangen. Das letzte mal vor 1 Jahr wo ich krank war wollten die ein Rückkeshrgespräch nach Fehlzeiten. Jetzt wollte ich wissen, muss ich ans Telefon ran gehn (die rufen bestimmt nicht an um mir gute Besserung zu Wünschen) oder sollte ich nicht ran gehn. Dürfen die ein Rückkehrgespräch nach Fehlzeiten überhaupt halten?

MFG MANU

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Krank ist krank!
Mach das Telefon aus und erhol dich gut!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
wenn du AU bist nußt du dich nicht zwingend zu hause aufhalten. Ans Telefon zu gehen ist zwar keine Pflicht, aber was sollte daran schädlich sein.
Rückkehrgespräche gelten bei manchen AG als "konstruktives Instrument" Fehlzeiten abzubauen.
In diesem Fall (einmal im Jaht für eine Woche AU) halte ich dies eher für Zeitverschwendung, aber wenn deine entsprechenden Vorgesetzten nichts besseres zu tun haben und ihnen das Freude macht, nimm es gelassen und gönne ihnen den Spaß.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
eddy_16v
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

letztes mal nach dem Rückkeshrgespräch nach Fehlzeiten, kam die Mitarbeiter beurteilung und die haben mich dann aufgrunddessen schlecht beurteilt und mich mit dem Stundenlohn herunter gestuft.

NAJA die Firma ist sowieso unter aller SAU.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

quote:
von eddy_16v am 18.06.2012 15:03

NAJA die Firma ist sowieso unter aller SAU.

Ich lege dir die Suche nach neuem AG nahe!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#5
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Ein "Rückkehrgespräch" dürfen die führen, u. U. muss (!) der Arbeitgeber das sogar, Dein Fallkonstellation deutet da eher aber nicht darauf.

Klar nervt das mit den alle 30 Min. jedoch was spricht dagegen ein Gespräch zu führen? Vielleicht wollen die ja wissen inwieweit es sich um einen Arbeitsunfall/-erkrankung handelt, welche sie ggf. melden müssen. Vielleicht will man auch abschätzen wie lange Du AU sein wirst um ggf. arbeiten zu verteilen, benötigen noch eine spezifische Info wg. der Arbeit von Dir oder schlichtweg auch nur um Dir gute Besserung zu wünschen ...

Eine Kleinigkeit noch:
Achten Sie darauf was im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag steht:
Evtl. verlangt der Arbeitgeber dass eine entsprechende AU bereits am ersten Tag vorliegen muss. Sie sollten daher die AU am besten an demselben (also ersten Tag) durch Dritte dem Arbeitgeber übergeben oder via Fax vorab senden, mit dem Hinweis dass das Original auf dem Postweg ist. Ggf. kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für den Zeitraum verweigern, für welchen die AU nicht vorliegt. Wird in der Zeitarbeit SEHR gern gemacht.



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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

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#6
 Von 
eddy_16v
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab ja heute morgen dort angerufen und denen gesagt das ich die ganze woche ausfallen werde.

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

quote:
und die haben mich dann aufgrunddessen schlecht beurteilt und mich mit dem Stundenlohn herunter gestuft.


Das geht ja nun gar nicht. Wie kann der AG einseitig den Lohn kürzen anhand einer Beurteilung?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128842 Beiträge, 41135x hilfreich)

quote:
ich hab ja heute morgen dort angerufen und denen gesagt das ich die ganze woche ausfallen werde.

Das ist nett, aber nutzlos wenn die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht unverzüglich folgt.

Eventuell wollte man dich an deine vertragliche Verpflichtung bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erinnern?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
@Harry @florian

quote:
Kaum habe ich das im Betrieb gemeldet und die Krankenmeldung abgeschickt

Der TE meint wohl die AU-Bescheinigung.
Gruß
Andreas

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#12
 Von 
Peppi1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das kenn ich nur zu gut. war ebenfalls krank und andauernd kommen anrufe oder e-mails mit arbeitsaufträgen welche "doch bitte schleunigst" zu erledigen sind. ich hab mich nur sporadisch gemeldet und darauf hingewiesen das ich krank bin und sollte ich mich in der lage fühlen etwas zu arbeiten dann aus meiner entscheidung heraus und nicht auf zuruf. resultat: letzte woche kam die kündigung, cheffin mochte wohl meine widerrede nicht....mehr sg ich nicht sonst werd ich böse ausfällig.

grundsätzlich gilt du bist krank und damit basta, du kannst von dir aus ans telefon gehen oder es auch sein lassen. du könntest sogar von daheim aus arbeiten aber nur wenn du das möchtest und es deiner gesundung nicht schadet. pflichten hast du in dem sinne keine ausser die AU rechtzeitig anzumelden und mit Schein zu belegen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128842 Beiträge, 41135x hilfreich)

quote:
Kaum habe ich das im Betrieb gemeldet und die Krankenmeldung abgeschickt


Der TE meint wohl die AU-Bescheinigung.

Hoffen wir mal, das er die AU-Bescheinigung meinte.

Wobei absenden nicht ausreichend ist, die muss zugehen.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
Wobei absenden nicht ausreichend ist, die muss zugehen.


Womit wir bei meinem vorgehenden Vorschlag wären am besten die AU an demselben Tag noch durch Dritte dem AG diese auszuhändigen und/oder via Fax das senden wie auch absenden derselben anzukündigen ...

... und daran sieht man wie kompliziert es einem gemacht werden kann, bzw. eine enge Definition und noch engere Auslegung, also ein Arbeitgeber welcher derartig kleinlich ist, sollte schnellstens verlassen werden! Da wird man unter Garantie DAUERHAFT krank!



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