krank geschrieben, kann ich kündigen

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
moppeldoppel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 119x hilfreich)
krank geschrieben, kann ich kündigen

Hallo,
ich bin nun aus beruflichen Gründen krank geschrieben,großer Discounter Arbeitsbedingungen sind ja fast jedem bekannt.
Die Ärztin sagte mir ich solle die Arbeit aufgeben.
Nun möchte ich kündigen, da ich sonst kaputt gehe, ich möchte aber nicht mehr dorthin. Habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, das heißt theoretisch jeder Tag den ich dahin muss, wird richtig hart..... mobbing und so.
Freiwillig gehen lassen würden die mich auch nicht, finden keine Leute, warum nur!!!!
Kann ich nun meine Kündigung in der Krankheit einreichen, oder wird die dann nicht akzeptiert.
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du krank bist, bist du krank. wie lange bestimmt deine ärztin.
... kündigen kannst du natürlich jeden tag, auch wenn du krank bist.

98x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moppeldoppel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 119x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort.

Das heißt dann, wenn ich meine Kündigung in der Krankheit weg schicke, kann mir die Firma nichts, wirklich nicht. Ist ein riesen Unternehmen.

Ich hatte gedacht, da die Firma mich ja während der Krankheit eigentlich auch nicht kündigen kann, darf ich das auch nicht.

107x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ein Gerücht das sich seit Jahren hält aber definitiv nicht stimmt!

Du darfst immer kündigen (sofern im AV nichts ausgeschlossen ist), auch die Firma darf dich während einer Krankheit kündigen.
Lediglich eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt gewissen Voraussetzungen.

Kleine Hexe

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Firma kann Deine Kündigung nicht verhindern.

Vom Arbeitsamt wirst Du eine mindestens 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes bekommen, wenn Du nicht hieb- und stichfest nachweisen kannst, daß die derzeitige Arbeit Deine Gesundheit gefährdet.

Darum ZUERST ein ausführliches Attest von Deiner Ärztin besorgen !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 29.08.2008 12:30:48

-- Editiert von RobertRatlos am 29.08.2008 12:31:25

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
der Hinweis von RobertRatlos ist wichtig.
Mit dem Attest wäre besser vor der Kündigung die Agentur für Arbeit aufzusuchen und vom Sachbearbeiter schriftlich festzuhalten, dass gekündigt werden kann ohne eine SPerre zu bekommen.


4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
moppeldoppel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 119x hilfreich)

Was muss ich den beachten wenn ich Krankheits bedingt kündigen würde. So hatte ich gedacht ganz normal meine Kündigung ab zu geben.
Das mit dem Arbeitsamt weiß ich, die Arztin stellt mir ein Attest aus.
Danke für die schnellen Antworten.

12x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Würde mit dem Attest zuerst zur Arbeitsagentur gehen, und schriftlich bestätigen lassen dass ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung vorliegt.

Für den Rest der Kündigungsfrist könnte der Arzt über eine Krankschreibung entscheiden.
Dann gäbe es dafür noch Lohnfortzahlung.

Gute Besserung.


6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Alternativ gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich so lange krank schreiben zu lassen, bis der Arbeitgeber freiwillig den Arbeitsvertrag kündigt.

Die möglichen Probleme mit dem Arbeitsamt wären damit hinfällig.
Es gäbe keine Sperrzeit.

Und möglicherweise käme der Arbeitgeber dadurch auf die Idee, daß an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt.

Trotzdem sollte zur Sicherheit ein detailliertes Attest vorhanden sein.
Man weiß ja nie....
Ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin kann klären, in wie weit sie dieses Vorgehen unterstützt.


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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Speziell kann es sein, dass die Agentur für Arbeit ein normales ärztliche Attest nicht akzeptiert und ein amtsärztliches Attest fordert.

Daher schließe ich mich dem Rat an, vor dem Aussprechen der Kündigung mit der Agentur für Arbeit zu sprechen.

5x Hilfreiche Antwort

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