Hallo, und schönen sonntag erstmal.
hab da mal eine frage Arbeitskollege hatte sich am Freitag krank gemeldet wegen kopfschmerzen. nun will der arbeitgeber einen krankenschein. natürlich hat er keinen wer geht schon wegen kopfschmerzen zum arzt und wenn schreibt ein arzt ja keinen für 1tag krank ! nun will der arbeitgeber den fehlenden tag vom urlaub oder mit den überstunden verrechnen. Ist das rechtens?? müsste doch eigtl als normaler krankgeschriebener tag gelten nur halt ohne krankenschein oder?
wünsch dann noch ein schönes rest wochenende.
krank ohne krankenschein?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So etwas wird arbeitsvertraglich geregelt. Sollte also im Vertrag des Kollegen stehen, dass er ab dem ersten Tag eine AU braucht, so ist der Chef im Recht. Dann könnte er den Kollegen sogar abmahnen.
Dass Ärzte für einen Tag keine AU erstellen ist nicht richtig.
'So etwas wird arbeitsvertraglich geregelt.'
Das wäre zwar gut, aber Bedingung ist es nicht.
Der Gesetzgeber schreibt: 'Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.'
... da steht nicht in welcher Form. Das kann auch per mündlicher Anweisung erfolgt sein (mal die Nachweisfähigkeit beiseite lassend). Logischerweise sollte das 'Verlangen' dem AN schon vorher bekannt sein.
@5ash Ärzte schreiben sehr wohl auch nur für 1 Tag krank.
Gibts bei euch allgemein die Anweisung, dass die AU bereits am 1. Tag vorzulegen ist ... oder hat vielleicht der besagte AN [mal vorher] so ne Anweisung erhalten? (denkbar wäre es z.B. von AN sowas zu fordern, die öfters mal unmittelbar vor oder nach Wochenenden/Feiertagen 'Kurzerkrankungen erleiden' )
-- Editiert von venotis am 18.01.2009 16:08
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