krankengeld. kündigung nicht erhalten, wer ist zuständig für mich?

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)
krankengeld. kündigung nicht erhalten, wer ist zuständig für mich?

hallo alle zusammen, bischen verworren aber viell. kann mir jemand helfen? kenne ja so einiges m.arb.gebern, insolvenz, nichtzahl. des gehalts, keine arb.bescheinigung etc. war aber noch nie richtig krank...
bin seit 24.05.04 in ner firma die für diesen arb.platz 50% förderung auf m. gehalt bekommt ( kleinstbetrieb, probezeit). das gehalt war immer zu spät, trotz förderung, manchmal nur teilweise, provision gar nicht.
seit 09.05.04 krank- bandscheibe( fies u. sehr schmerzhaft) war auch kurz im krankenhaus. bis zum 27.08. reger telef.kontakt zum arb.geber, immer wieder die aufforderung zu arbeiten von zuhause...(telefonmarketing) das ging nicht, war meist ziemlich groggy u. berauscht von d. schmerzmitteln. (ich hätt aber auch nicht telefoniert wenn ich gekonnt hätte, wer erstattet denn m. telef.kosten, alles ferngespräche, das hatte ich m. arb.geber auch gefragt. )gehalt kam wieder nicht, also ein freundliches fax mit d. bitte zu zahlen (03.09.04).diesmal über m. anwältin, nutzen doch alle eigenen mittel seit monaten nix. 06.09.04 rief ich einen mitarb. an, besprach etwas mit ihm wegen eines kunden der mich am wochenende anger. hatte. der mitarbeiter meinte nur, is ja toll dass du dich trotz kündigung so engagierst...schock. mein arb.geber hätte mich doch am wo-ende gekündigt..der hätte doch den brief eingeworfen bei mir...ich hatte aber kein schreiben, nix. im gegenteil, m. chef war seit 27.08.04 nicht erreichbar. ich also wieder versucht ihn zu kontakten, kriegte dann am 07.09.04 ne e mail ich sei rechtswirksam per boten gekündigt..Ich hier im haus rumgefragt, nix. ich habe kein schreiben gekriegt. ich also wieder im arb. amt angerufen ( die hatte ich vorher schon gefragt wieso er nicht zahlt, ob er die förderung immer erst so spät erhält..na die frau sagte nur, sie würde vermitteln.) mittlerweile ging es auf krankengeldbezug zu, also schickte d. aok mir den auszahlschein, ich brav zurückgeschickt mit arztunterschrift. nix passierte. ich also wieder die aok angerufen, trotz aufforderung hätte m. arb.geber keine verdienstbesch. geschickt. eine gehaltsabrechnung hatt ich mal erhalten, kopie dann an die aok. danach, 23.09.04, wieder das arb.amt angerufen. gefragt ob die was wissen, die frau völlig patzig, kündigung liegt ihr vor. ich bettelte dass sie mir sagt wann diese kündigung datiert und zu wann sie ist, und was mit meinem augustgehalt...die sagte, sie sei arb.geberseite und legte auf!
ich also schnell nachmittags zu meinem arb.amt ( bin in berlin) und wollt mich arb.los melden. ging nicht weil ich ja nicht wusste zu wann ich gekündigt bin. ich also wieder die aok angerufen, (die wussten übrigens seit diesem schock ich sei gekündigt über alles bescheid), keine aussage wann ich krankengeld krieg. super, bin seit anfang september ohne geld, keiner ist zuständig und ich hatte nen hübschen rückfall, teilweise so schmerzen, dass ich nur liegen kann..was kann ich tun? ich hab ne rechhtsanwältin, die sich um die arb.geber sache kümmert. aber kann man was gegen das arb.machen? die zahlen förderung und der zahlt( weiß ich mittlerweile auch) nicht mal die sozialversicherung.. ach so, ich vergass, am 09.09. musste ich zum mdk, das gutachten weist deutlich aus dass ich tatsächlich krank bin, gibt auch n kernspinbildchen. kam vom arb.geber, so sagte mir die kasse. ist ja auch ok, aber zahlen tut ( schreckliches deutsch..) er trotzdem nicht
danke
sunbee

-- Editiert von sunbee am 29.09.2004 21:25:33

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo sunbee,
wenn jemand wirklich in Not ist, ist das Sozialamt zuständig.

Droht ne Kündigung wegen Mietausfall, wovon leben Sie? Haben Sie jemanden, den Sie mit Vollmacht zur AOK schicken können, Sie brauchen ja die Unterlagen?

Das Sozialamt kann auf Darlehensbasis helfen, reden Sie doch, wenn Sie selber nichts erreichen können, noch mal mit ihrer Anwältin.

Gute Besserung und liebe Grüße
aus Hamburg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo hamburgerin, erst mal danke für die reaktion. ich leb von vorräten ( die zuende gehen ), hab mir kleine beträge geliehen, aber so viel geld mich mit durchzufüttern inklusive miete und so haben m. freunde auch nicht. vermieterin ist sehr nett, hatte sie gleich informiert. aber nun ist auch ihre geduld, verständlicherweise, am ende.sozialamt ? bin in berlin, dauert ewig. ich war da, das interessiert die nicht. meine anwältin hat klage eingereicht wegen untätigkeit des soz.amtes. aber auch das dauert in der regel ziemlich lange, genau wie einstweilige anordnungen...die würden mir essensgutscheine geben, auf die frage wie ich die medikamente & miete zahlen soll, meinte die lady vom amt ich soll mir geld leihen.... ich würd ja irgendwann mein eingeklagtes gehalt und wohl entweder arb.losengeld oder krankengeld bekommen. ich bin in der aok niedersachsen geblieben, trotz umzug nach berlin. bisher war ich auch zufrieden. und die aok in berlin wimmelte mich respektive meinen bevollmächtigten ab.
mir ist echt nach jammern( sorry) weil mir nix mehr einfällt.
besonders die tatsache, dass jemand geld kriegt, das mir gehört macht mich hilflos. ich war auch schon bei einem abgeordneten des bezirks und der kann/ will (?) auch nix tun

liebe grüsse aus berlin
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Versuchen Sie , Kontakt mit dem Geschäftsführer der AOK aufzunehmen und teilen Sie mit, wie in der AOK mit Ihnen umgegangen wird.

Rufen Sie den Abteilungsleiter beim AA an.

Fordern Sie vom Sozialamt einen schriftlichen Bescheid an, und nehmen Sie dann mit dem Abteilungsleiter da Kontakt auf.

Fragen Sie bei der Caritas oder dem Diakonischen Werk an, irgendjemand ist für soziales da zuständig!

Fragen Sie bei Sozialberatungsstellen in Berlin nach, da gibts ja vielleicht noch sowas?

Mehr fällt mir leider auch nicht ein, aber je nach Reaktion, bitte immer wieder nachfragen, wir sind ja kreativ.
Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo hamburgerin, DANKE für die tip(p)s. bin ja sonst auch eher sehr wehrhaft, aber im moment kopflos. ich werd morgen gleich versuchen, den geschäftsführer der aok zu kriegen, dann sozialamtsleiter, denn die abteilungsleiterin war zufällig an dem tag an dem ich da war die sachbearbeiterin.
manchmal braucht man eben jemanden der einem mut macht! :)
liebe grüsse
sunbee


-- Editiert von sunbee am 30.09.2004 19:30:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo für alle die es interessiert:

am freitag letzter woche war gütetermin vor dem arbeitsgericht. weil ich meine zeugen dabei hatte konnte in die hauptverhandlung eingetreten werden. mein ex arbeitgeber ist nun per gerichtsurteil verpflichtet zu zahlen, sowohl gehalt wie auch provision. kündigung verstiess gegen das maßregelgebot.
ich kriege weiter krankengeld weil die bandscheibe keine ruhe geben will und die bfa hat per eilverfahren eine 3 wöchige reha genehmigt.
danke an hamburgerin und die anderen e mail kontakte
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo sunbee,
freue mich sehr für dich!

Danke für dein Feedback,
du weißt ja selber, die wenigsten machen sich die Mühe mitzuteilen, wie es gelaufen ist.

Wünsche dir gute Besserung
und mir, dass du hier irgendwann wieder öfter dabei bist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen