Ich hoffe das ich im richtigen Forum bin
Es geht um folgendes :
Ich habe 2 Arbeitsstellen aber alle 2 über 450€
die 1. Arbeitsstelle hat keine Gleitzone eingerichtet
die 2. Arbeitsstelle hat aus Unwissenheit die eingerichtet Gleitzone laufen lassen ( so ist es mir vom Arbeitgeber gesagt worden )
Da nun eine Betriebsprüfung festgestellt hat das mir zuwenig KV -Beträge seit ca 3 Jahren abgezogen wurden muss ich nun eine Nachzahlung von 2000€ abführen entweder an meinem Arbeitgeber oder an die Krankenversicherung.
Meine Frage ist das rechtens und warum
oder gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen ?
krankenkasse - Nachzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist da der AG-Anteil schon abgezogen?
Es ist wie gesagt ein Teil bezahlt worden
So wie es aussieht ist weder AG-Teil noch ein AN-Teil abgezogen worden
also komplett zu wenig
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
es handelt sich nur um den AN-Anteil der hier nicht bezahlt worden ist
Ich möchte Dir hier nichts falsches sagen. Vielleicht solltest Du mal in Sozialforum gehen. Wie sieht es mit Verjährung aus, in wieweit trifft die Schuld den AG? Was sagt die Krankenkasse. Sonst mal eine Beratung beim Anwalt in Kauf nehmen.
Sorry
Ja.
-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"
Haben denn die Arbeitgeber voneinander gewusst (durch Information des Arbeitnehmers?)?
Die Arbeitgeber wussten es ( seit 10 Jahren )und da denke ich kann man es sicher nicht mehr so nebenbei machen ohne das es auffliegt im Hauptberuf müsste ich auch einen Nebenjob angeben. Aber es ist leider nichts schriftliches hinterlegt nur der Chef der Filiale wusste es auf jedenfall
quote:
nur der Chef der Filiale wusste es auf jedenfall
Ist die Frage, ob der es weitergegeben hat.
Meistens wird doch, wenn man einen Job aufnimmt, gefragt, ob man schon irgendwo einen anderen Job hat. Hat dich da bei Aufnahme des 2. Jobs keiner gefragt?
quote:
die 2. Arbeitsstelle hat aus Unwissenheit die eingerichtet Gleitzone laufen lassen
Tja und hier fragen immer wieder Leute, ob man verpflichtet ist, dem AG eine Tätigkeit bei einem anderen AG zu melden. Wenn du beiden mitgeteilt hättest, dass du noch woanders arbeitest, würde dir das einige € sparen.
Ich wurde bei beiden Arbeitgebern gefragt,
bei beiden habe ich gesagt "ich habe noch einen 2. Job " nur es wurde bei dem 2. nichts schriftliches hinterlegt, - das war vor 10 jahren sorry - und diese Gleitzone wurde erst 2003 eingeführt - und ab diesem Zeitpunkt sind meine 2 Jobs anscheinend zusammengefasst worden leider bei einem nicht gerade zu meinem Vorteil, nur bis dato reitet jetzt jeder auf mir rum - ich will nur wissen welche Rechte es dazu gibt für AG oder auch AN - es muss ja in dieser Richtung wie Gesetzestexte oder Verjährungsfristen geben wie auch immer....
Ich muss mir doch nicht alles gefallen lassen
nach dem Motto zahl einfach dann wirds schon wieder - sorry Leute und dazu brauch ich einfach mehr Info's
-- Editiert von charman am 02.11.2006 20:53:12
Vielleicht (vielleicht!), kannst du dich hierauf berufen:
<font color=red>'Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.'</font>
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html
Allerdings, regst du dich hier etwas zu sehr auf.
1. Ist das ein Laienforum und dein Fall ist nun nicht grade 0-8-15
2. Ist auch sonst kaum mal ein Fall von Anfang an sonnenklar und bedarf der Nachfrage ... das heißt es gibt selten sofort eine 'gewünschte' klare Auskunft
3. Ist hier nicht mal jemand verpflichtet zu antworten. Also sollte man sichs auch mit Leuten, die nur ihre Meinung äußern nicht verderben (man weiß nie wo man sie vielleicht mal noch brauchen kann).
Also cool down.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten