Folgende Konstellation:
Ein Beschäftigter weist seit vier Jahren krankheitsbedingte Fehlzeiten von mindestens 40 Tagen auf. Der Arbeitgeber hat eine vertrauensärztliche Untersuchung mit dem Ergebnis eingeleitet, dass der Beschäftigte eigentlich nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit weiter auszuüben, entsprechende Krankheitszeiten auch in Zukunft zu erwarten sind. Ein Verbleiben wäre in einer administrativen Tätigkeit mit der Hälfte der geschuldeten Arbeitsleistung für eine Testphase denkbar. Eine solche administrative Tätigkeit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht anbieten, weil entsprechende Stellen fehlen bzw. dem Beschäftigten die Qualifikation hierfür fehlt.
Muss der Arbeitgeber erst das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach SGB IX durchlaufen haben, bevor er die krankheitsbedingte Kündigung ausspricht?
krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM
13. Juni 2007
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Frage vom 13. Juni 2007 | 12:47
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM
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#1
Antwort vom 13. Juni 2007 | 16:24
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... jedenfalls hat er vor dem arbeitsgericht damit erheblich bessere karten
Und jetzt?
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