Hallo,
folgendes Problem: Ich war jetzt durch eine OP für längere Zeit krank, es wurden mir von der Krankenkasse da die 6 wochen um waren 6 Tage bezahlt.Mein Arbeitgeber hat die 6 Tage als Fehlzeit berechnet. Ist das rechtens? Ich hatte vor meiner Krankschreibung ein plus an stunden jetzt habe ich ein minus. Ich dachte krank ist krank.
danke
-- Editiert von millionär am 20.11.2007 14:37:38
krankschreibung und Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, für wie lange ging denn die AU? Kann es sein, dass der AG für ne bestimmte Zeit kein ärztliches Attest hat?
MfG
Hallo,
natürlich lag eine Krankschreibung vor,
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Na so 'natürlich' ist das ja nun auch wieder nicht. Du wärst nicht der Erste, der meint, dass man nach Ablauf von 6 Wochen - wenns keinen 'gelben Schein' mehr gibt - dem AG auch nichts mehr einreichen muss.
Wenn ein ärztliches Attest vorlag, dann dürfte das mit den Überstundenabzug falsch sein.
Antwort:
Wenn Du eine AU abgegeben hast, darf der AG keine Fehlzeit eintragen.
Deine Überstunden bestehen weiter, da Du ja keine Freizeit dafür genommen hast.
Ich würde den AG erstmal darauf hinweisen, vielleicht handelt es sich ja einfach nur um einen Fehler.
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