kündigen/verletzung zeitarbeitsgesetz - ALG II?

17. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)
kündigen/verletzung zeitarbeitsgesetz - ALG II?

hallo liebe com,

ich bin derzeit auslieferungsfahrer bei einem paketdienst. meine tägliche arbeitszeit wird (oh wunder) vornehmlich überschritten. im durchschnitt komme ich im monat so auf etwa 240-260 stunden, je nach paketaufkommen.

somit überschreite ich die höchtzulässige maximale arbeitszeit täglich!

versteht mich bitte nicht falsch, ich arbeite verdammt gerne und mir macht der job ansich auch verdammt viel spaß. aber die arbeitszeiten sind einfach unzumutbar! ich war mir vorher durchaus bewusst, dass ich eh nie auf ne 40-stunden woche komme, aber dass das dann soweit ausartet, konnte ich mir damals nicht ausmalen.

ist die verletzung des arbeitszeitgesetzes ein berechtigter kündigungsgrund meinerseits? oder drohen mir bei einer kündigung meinerseits, leistungssperren gegenüber dem arbeitsamt/jobcenter?

vielen dank schon einmal für eure antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18529 Beiträge, 6780x hilfreich)

es gilt immer, zuerst alles zu tun, um dem av geltung zu verschaffen - kündigung ist immer das letzte mittel.
die aa betrachtet eigenkündigung generell als herbeiführung der arbeitslosigkeit. da müssen schon außergewöhnliche umstände walten, dass sie die leistungen nicht kürzt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40819x hilfreich)

quote:
ich bin derzeit auslieferungsfahrer bei einem paketdienst.

Mein Beileid.



quote:
ist die verletzung des arbeitszeitgesetzes ein berechtigter kündigungsgrund meinerseits?

Derzeit ist es ja so, das DU das ganze 'freiwillig' machst.
Ein Kündigungsgrund wäre das nicht, denn dir stehen andere Maßnahmen zu.

Als erstes würde ich mal alle Arbeitszeitprotokolle in Kopie von Original sichern.
Dann würde ich einfach mal die gesetzliche Arbeitszeit einhalten.
Und dabei penibel dokumentieren, welche Pakete du wann wo ausgeliefert hast.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33716 Beiträge, 17557x hilfreich)

Die Frage gehört ins Sozialrecht - ein Alg-2-Anspruch ist keine arbeitsrechtliche Fragestellung.

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#4
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie Harry van Sell ganz richtig sagte, zunächst ist erst mal Beweissicherung angesagt.

Die Beweise benötigst Du später, ganz sicher! Entweder bei der Agentur und/oder im "Streit" mit dem Arbeitgeber!

Meine bisherigen Kontakte mit Menschen aus den "Paketdiensten" deuten auf ein ähnliches Rechtsverständnis im Umgang mit den Mitarbeitern hin wie in der Zeitarbeit, allerdings qualifizierter.
Deshalb rate ich Dir wirklich ganz dringend zunächst möglichst viele Beweise zu sichern, bevor Du auch nur im Ansatz Unmut erkennen läßt!
Denn haben die erst einmal Lunte gerochen bis Du gekündigt und freigestellt. Nicht selten werden dann derartige Kündigung ausgesprochen, die zu Schwierigkeiten bei der Agentur führen. Meist wird ja auch nicht geklagt, da keine RS vorhanden oder die Rücklagen nicht ausreichend ...


Was sichern?

In nahezu kleinlichster Manier dokumentieren wo und wann Du ein Paket abgeliefert hast, wann Du Deine Wagen beladen hast usw. Auch Kopien von etwaig Dir ausgegebene Tourenpläne, Auszüge aus Deinem Zeitkonto usw usw. Weiterhin Aussagen bzw. Weisungen Deiner Vorgesetzten möglichst im exakten Wortlaut dokumentieren, mit Datum UND Uhrzeit, wer noch dabei war, Kollegen z.B. und ggf. von diesen unterschreiben lassen.

Zu Deiner eigentlichen Frage, welche Du besser zusätzlich in einem anderen Teilbereich des Forums stellen solltest (Sozialrecht):

Ich bin der Meinung, soweit meine Erfahrung aus der Zeitarbeit, dass bei einer Eigenkündigung von Dir zunächst Formal eine Sperre verhängt wird, egal was Du denen erzählt und nachgewiesen hast. Entscheidend ist, dass Du dann Widerspruch einlegst und die Dinge nachweisen kannst. Mir ist bisher kein Fall bekannt, in welchem dann nicht in Deinem Sinn entschieden wurde.







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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

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#5
 Von 
matze_167
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

also wäre es am einfachsten, aus dem arbeitsvertrag ohne großen aufwand und mit etwaige sperren seitems des aa zu kommen, einfach "kzh bis dze" zu machen (krank zu hause bis dienstzeit ende) ? ich weis aus erfahrung von anderen mitarbitern die bereits gekündigt worde, dass unser sub bei dem wir eingestellt sind, innerhalb der probezeit keinen kündigungsgrund angibt (brauch er ja auch nicht).

denn wie der zufall es nunmal will, hab ich mir gestern beim sport das knie verdreht, bin erstmal bis mittwoch vom hausarzt krankgeschrieben wurden, den rest soll der orthopäde machen. falls mein AG nun deswegen kündigt, soll mir das nur recht sein.

nun hab ich gestern abend noch einen anruf vom disponenten unserer firma bekommen, ich solle doch zusehen, dass das dienstauto heute morgen im depot steht. wie ich das anstelle, sei ihm egal. wenn ich das nicht mache, würden sie einen ersatzwagen anmieten und ich müsse die kosten dafür tragen. im arbeitsvertrag ist bei uns rein garnichts wegen den fahrzeugen geregelt. das ganze ist dann in eine hitzige diskusion entfacht, da ich auch nicht einsehen wollte, mit einem kaputten knie auto zu fahren. ich hab ihm versucht klar zu machen, dass im falle eines unfalles auf dem weg ins depot, ich im schlechtesten fall die schuld oder zumindest eine teilschuld davon trage und ich dieses risiko nicht eingehe. er meinte dann nur, dass er am längeren hebel sitzen würde und ich schon sehen werde, was ich davon hätte. da wir uns dann so in rage geredet hatten, hielt ich ihm dann ein paar gesetze vor. speziell arbeitszeitgesetz und das es doch schon fast an einer straftat grenzt, uns vorsätzlich mehr als die regelarbeitszeit arbeiten zu lassen. er meinte dann nur ich könne sie ruhig anzeigen oder verklagen, dmit können sie wohl gut umgehen. er meinte dann nur noch er würde nun mit dem chef telefonieren und der würde sich dann bei mir melden.

eine halbe stunde später klingelte mein telefon, allerdings nicht der chef sondern der disponent. er fragte mich nur kurz nach meiner geneuen adresse und das abends noch jemand vorbei kommt, um das fahrzeug abzuholen und wünschte mir noch ******freundlich, gute besserung.

ich gehe also mal stark davon aus, dass in den nächsten tagen eh die kündigung ins haus flattert. soll mir nur recht sein.



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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40819x hilfreich)

Schade, mit deiner Reaktion hast du dich absolut ohne Not in eine bescheidene Ausgangslage gebracht.





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