kündigung befristeter Arbeitsvertrag - ohne eine Strafe so schnell wie möglich rauskommen?

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
multi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung befristeter Arbeitsvertrag - ohne eine Strafe so schnell wie möglich rauskommen?

Ich möchte meinen befristeten AV vorzeitig auflösen.
Beginn und Ende sind festgehalten.Ende ist am 01.11.2010.
Es gibt eine Probezeit von 14 Kalendertagen und eine Kündigungsfrist von 14Kalendertagen.
Kann mir jemand helfen,wie ich ohne eine Strafe so schnell wie möglich rauskomme???
Mfg. multi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2008x hilfreich)

was heißt denn 'ohne strafe'? wenn du von deinem kündigungsrecht gebrauch machst, gibt es ggf. die sperre von der aa, aber keine strafe.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
multi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es heißt: Die Verragsparteieien vereinbaren eine Konvensionalstrafe für den Fall das der AN aus seinem Verschulden fristlos entlassen wird oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Diese Strafe beträgt einen ganzen vereinbarten Bruttolohn. Was ist denn ein `wichtiger Grund`???
Wann muß ich denn jetzt kündigen?
Bitte helft mir,denn ich kenn mich gar nicht mit sowas aus.
Vielen lieben Dank im Vorraus.
multi

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