hallo
ich bin am 20.5.2015 ordentlich gekündigt worden.(am 2.8.2015 werden es 5jh., wo ich da arbeite)
ich bin seit dem 22.9.2013 arbeitsunfähig wegen schweren depressionen. ich war seitdem schon zwei mal in der psychatrie.zwei wiedereingliederungsmaßnahmen sind gescheidert. seit januar auch von der krankenkasse ausgesteuert. am 2.2.2014-30.4.2015 wurde ich auf reha geschickt, nachdem ich meine rente beantragt hatte. der arbeitgeber wusste bescheid.
seit freitag habe ich den rentenbescheid, dass ich für die nächsten 2 jahre rentnerin bin.
in meiner kündigung steht folgendes:
sie sind seit 22.9.2013 arbeitsunfähig erkrankt und es ist keinerlei prognose möglich, wann sich ein verbesserter gesundheitszustand einstellen wird. sie haben auf unser angebot zum betr. eingliederungsmanagement vom 16.4.2015 nicht geantwortet um evtl. ein absehbares ende der AU mit ihnen zu besprechen.
aus diesen gründen sehen wir uns veranlassr das arbeitsverhältnis zu beenden.
der personalrat wurde angehört und hat zugestimmt
meine fragen:
darf das der arbeitgeber? weil ich an diesen BEM nicht teilgenommen habe?
muss ich das so hinnehmen?
kann ich eine abfindung erwarten?
........und gerne auch andere wissenswerte antworten von ihnen
vielen, lieben dank im vorraus
kündigung obwohl ich krankgeschrieben bin
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Arbeitgeber kündigt nicht, weil Sie am BEM nicht teilgenommen haben, sondern weil Sie langfristig erkrankt sind und keine positive Prognose besteht. Das Angebot des BEM muß der AG machen, dann erst darf er kündigen.
Sie können selbstverständlich gegen die Kündigung klagen, wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit (oder entsprechend mehr in Teilzeit) arbeiten.
Hier können Sie viele Infos zur krankheitsbedingten Kündigung nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Warum sollte der Arbeitgeber das nicht dürfen?
1. Es darf während der Krankheit gekündigt werden. Diese Kündigungen sind inbesondere dann angesagt, wenn der Mitarbeiter länger krank ist, und es eine negative Zukunftsprognose gibt bzw. der Mitarbeiter an der Zukunftsprognose nicht mitarbeitet. Und genau das passt ja hier und zwar in doppelter Hinsicht.
2. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Etwas anderes könnte sich nur aus dem Tarifvertrag ergeben.
3. Ich sehe formell keinen Fehler. Ausnahme wäre, wenn die Mitarbeiterin anerkannt schwerbehindert ist, und das dem Arbeitgeber bekannt ist und er es versäumt hat, das Integrationsamt einzuschalten.
wirdwerden
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