kündigung per Post

5. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
kündigung per Post

hallo alle zusammen,

habe folgende rechtliche frage...


habe letzten Sonntag in den Briefkasten meiner Firma eine Kündigung eingewurfen. Nun bin ich mir aber nicht sicher ob ich den leuten dort so weit trauen kann das sie diese auch wirklich angenommen haben. Die Kündigung von meiner seite kam recht plötzlich da sich erst in den letzten tagen ein Uni-platz für mich ergeben hat. Würden sie bestreiten die kündigung erhalten zu haben, hätte ich ein echtes problem.

Also wollte ich gern von euch wissen ob sie einen Umschlag ohne Briefmarke ( Von mir selbst eingewurfen im beisein eines Zeugens) ignorrieren können?


MfG

Falkon

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8 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Kann der Zeuge nur den Einwurf des Briefumschlages bestätigen? Oder haben Sie dem Zeugen vorher den Brieftext gezeigt und anschl. erst in seinem Beisein in den Briefumschlag gesteckt?

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#2
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

als zeugin kann ich leider nur meine Freundin auffahren. (in wie weit das unter unter befangenheit zählt weiß ich leider nicht) Allerdings hat sie sowohl den Inhalt des schreibens (inklusive des eintütens) gesehen wie auch den Einwurf meienrseits.

Gruß Falkon

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-- Editiert am 05.10.2010 18:46

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

@ Falkon

Ihre Freundin (muss ja keiner erfahren) zählt als Zeugin. Wichtig ist nur, dass Ihre Freundin bestätigen kann, dass der Brieftext sich im Umschlag befand und eingeworfen wurde.

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-- Editiert am 05.10.2010 18:50

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#4
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist schon mal nicht schlecht.

Allerdings ist da noch ein kleines Problem. dem kündigungsschreiben habe ich (in der hoffnung nicht noch einmal hin zu müssen) meinen werkstattschlüssel beigelegt.(allerdings werde ich wohl noch meinen Spind ausräumen müssen) Könnte es zu problemen kommen wenn meine Firma behauptet den brief nicht erhalten zu haben oder (bsp. umschlag aus dem Briefkasten gestohlen)

Ein auswecheln der Schlösser und anfertigen von neuen schlüsseln wäre sicherlich kostspielig für mich.

gruß Falkon

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wenn Ihre Freundin das bezeugen kann (auch mit dem Schlüssel), dürfte es keine Probleme geben.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. einen schlüssel im briefkasten zu deponieren, gilt schon als grobe fahrlässigkeit. aber erst einmal abwarten würde ich vorschlagen.
nach normalen maßstäben jedenfalls hast du die kündigung jedenfalls korrekt in den einflussbereich des ag gebracht.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#7
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

dann danke ich euch beiden erstmal für die hilfreiche auskunft ^^

Der schlüssel ist nur für ein Büro in der firma und nicht für die Firma selbst aber ja es war sicher nicht die beste Methode. ^^

Gruß und besten dank

Falkon

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die Kündigung von meiner seite kam recht plötzlich da sich erst in den letzten tagen ein Uni-platz für mich ergeben hat.


Auch wenn es nicht zu Deiner Frage gehörte: hast du denn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten? Hast Du derzeit und bis zum Ende der Kündigungsfrist Urlaub? Es ist ein bisschen merkwürdig, wenn man kündigt und gleich den Schlüssel mit in den Briefkasten wirft.


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