kündigung - putzfrau fristgerecht

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
wertung123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung - putzfrau fristgerecht

hallo

ich bin zur zeit als putzfrau auf 400 euro basis angestellt . wie formuliere ich die kündigung richtig und wie kann ich den grund für die kündigung richtig einbringen .
der grund für die kündigung ist das man mit meinen jetzigen chef keine richtigen gespräche füren kann sei es wenn mann krank ist oder anderes er wird immer gleich persönlich und droht mit kündigung und anderen
da ich das nun nicht weiter hin nehmen möchteund selber kündigen will wie schreibe ich die kündigung am besten .

vielen dank




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wertung123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich in der sache vieleicht auch fristlos kündigen ?? wenn ja wie .vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Ganz normal.
-----------
Name
Name Firma

Text

Datum + Unterschrift
-----------

Ein Grund muss nicht angegeben werden. Anlass für eine fristlose Kündigung seh ich hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wertung123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielein dank also reicht es wenn ich schreibe

>Ich kündige das bestehende arbeitsverhältniss fristgerecht zum 28.02.2007

mit freundlichen grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17501x hilfreich)

Ganz einfach:

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28.02.2007.

Mit freundlichen Grüßen
wertung123


Eine Begründung ist nicht notwendig.

Eine fristlose Kündigung ist in Deinem Fall nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wertung123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank ich wünsche euch noch einen schönen abend

:dance:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Wenn der 28.2. fristgerecht ist: Ja.

Sicherheitshalber druckt man sich die Kündigung 2 mal aus und lässt sich auf dem Duplikat vom Chef mit Datum und Unterschrift den Erhalt bestätigen (ist zwar nicht Pflicht, aber im Zweifelsfall hat man was in der Hand).

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