ich habe am 1.9.2007 eine stelle als erzieherin angefangen.ich möchte nun kündigen.ich werde nach tvöd bezahlt und die stelle ist befristet mit sachgrund bis 1.5.2008.ich bin bei der stadt angestellt.
zu wann kann ich kündigen?
bis wann muss ich dann noch arbeiten.?
ich wollte jetzt zum 30/31.11. kündigen.
muss ich dann noch bis zum 14.12. arbeiten?
liebe grüsse
kündigung tvöd
30. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2007 | 23:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung tvöd
#1
Antwort vom 30. Oktober 2007 | 23:34
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Einfach mal nach TVÖD
googlen und dann darin schauen, ob und was da zur Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse steht.
MfG
#2
Antwort vom 31. Oktober 2007 | 08:24
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Sprechen Sie mit ihrer Personalsachbearbeiterin, die kann unter Umständen auch einen Aufhebungsvertrag machen.
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2007 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
da die Befristung mit Sachgrund ist, beträgt die Probezeit 6 Monate. Innerhalb dieser, kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden! Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart.
quote:
ich wollte jetzt zum 30/31.11. kündigen.
muss ich dann noch bis zum 14.12. arbeiten?
Wenn Ende Novermber der letzte Arb.-Tag sein soll, musst du natürlich spätesten 2 Wochen davor kündigen.
-----------------
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"
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