hallo,
ich möchte gern mein arbeitsverhältnis kündigen. die gesetzliche kündigungsfrist nach bgb beträgt ja vier wochen, nach dem metall-tarifvertrag, dem meine alte firma angehört, beträgt die kündigungsfrist aber sechs wochen zum quartalsende.
wer weiß denn, welches recht höher gewichtet wird, das bgb oder der tarifvertrag?
schöne grüße und danke!
mario
Kündigungsschutz - BGB oder Tarifvertrag?
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 17:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz - BGB oder Tarifvertrag?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 17:52
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo mario, das kommt drauf an, was für dich gilt. Wenn der Tarifvertrag für dich gilt, dann ist für dich die Kündigungsfrist darin die maßgebliche.
MfG
#2
Antwort vom 2. Januar 2006 | 18:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo venotis!
vielen dank für die ultraschnelle antwort.
der metalltarifvetrag gilt wohl, ja, denn ich habe keinen außertariflichen vetrag.
wenn ich also dann zum 01.02.06 in der neues firma anfangen möchte, muss ich also einen aufhebungsvertrag machen???
uiuiui....
schöne grüße
mario
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#3
Antwort vom 2. Januar 2006 | 18:08
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
wenn ich also dann zum 01.02.06 in der neues firma anfangen möchte, muss ich also einen aufhebungsvertrag machen?
Wenn der Arbeitgeber mitmacht: Ja.
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