kundigungsfrist zeitarbeit

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
misterraw
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
kundigungsfrist zeitarbeit

hi,
Ich habe nächste frage fur ihnen, ich wurde der 3t dezember gekundigt von der firma, aber ich hatte mein arbeitsvertrag noch laufen.
Ich habe frist bekommen von 4 wochen, also bis ende des jahres.
Jetz ist meine frage : Ich gehe davon aus das ich doch noch lohn bekommen soll weil ich noch ein vertrag habe ?
oder wie lauft das jetz so ? Ich habe halt angst das ich nichts mehr bekommen soll. Weil trotz viele emails und nachrichten zu meiner zeitarbeit habe ich leider kein antwort von denen bekommen.

Mfg Vestraets Nick

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von misterraw):
Ich gehe davon aus das ich doch noch lohn bekommen soll weil ich noch ein vertrag habe ?


Während der Kündigungsfrist müssen beide Vertragspartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, selbstverständlich noch ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nachkommen. Genau so wie Du noch arbeiten musst, muss Dir der Arbeitgeber den Lohn hierfür (fristgerecht) vergüten.

Tut er es nicht, solltest Du ihn, ggf. nach einer (nicht erforderlichen) Mahnung, verklagen. Dieses sollte dann, sofern Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kostenlos über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts erfolgen.

Beachte bitte, dass Dir neben dem Lohn auch noch ggf. eine Urlaubsabgeltung zusteht. Auch an die Anforderung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses solltest Du denken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
misterraw
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen,

erstmal vielen dank fur ihren hilfreiche antwort, da hab ich mir auf gefreut !
Sie sagten ich soll weiter arbeiten in der kundigungsfrist, jetz ist mein anliegen so das ich in der firma wo ich gearbeitet habe gekundigt wurde, also nicht weiter dort arbeiten konnte. wusste dies aber erst selbst, ohne das die zeitarbeit das wusste ( was in mein augen, nicht richtig ist, aber das gehört hier nicht zum thema ).
Sprich jetz war ich 3 wochen zu hause ohne arbeit, aber noch unter arbeitsvertrag weil ich ein unbefristetes vertrag hab. Also weiss ich jetz eigentlich selbst nicht gut weiter was jetz kommen soll...
Weil fur 3wochen hat die zeitarbeit mir ein " aufhebungsvertrag " angeboten was ich nicht angenommen habe, weil ich noch +70 uberstunden hatte und urlaubsgeld noch bekomme von denen.
Also ich hoffe sie konnen mir trotzdem weiter helfen !

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn das Entleihunternehmen keine Arbeit mehr für Dich hatte, hättest Du diesen Sachverhalt Deinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) mitteilen und Dich dort melden müssen.

Es ist Risiko Deines Arbeitgebers, Dich sinnvoll einzusetzen. Hat er für Dich keine Arbeit, entbindet ihn das nicht von seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung. Genau aus diesem Grunde werden in der Branche ja gerne Überstunden angesammelt.

0x Hilfreiche Antwort

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