kurzfristiger Zwangsurlaub?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Leyla54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kurzfristiger Zwangsurlaub?

Hallo,

meine Mutter ist Security und bekam schon des öfteren sehr kurzfristigen Zwangsurlaub.
Erst an Weihnachten sollte sie wieder arbeiten und erfuhr dies nur zufällig 3 Tage vorher.
Darf der Arbeitgeber das denn tun?
Er hat sie ja nicht mal selbständig informiert, sondern sie sah es eben zufällig auf einem Arbeitsplan, auf dem sie 1 Woche vorher noch nicht eingetragen war. Sicher hätte ihr Chef (so wie das letzte mal) 1 Tag vorher oder am gleichen Tag angerufen und mal nebenbei mitgeteilt, dass sie arbeitn muss.
Was kann sie da denn tun??

Vielen Dank im Voraus für eure Infos.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

einsatzpläne gelten verbindlich, wenn und sobald sie veröffentlicht sind. einseitige änderungen sind dann nicht mehr möglich resp. erlaubt. wenn der ag sie dann nach hause schickt, steht ihr der lohn zu. wehren kann sie sich, indem sie den verweigerten lohn fordert.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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