lange krank, Urlaubsanspruch?

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
bibu1970
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
lange krank, Urlaubsanspruch?

Guten Tag,

folgendes ist passiert: die AN ist seit 5 Wochen wegen Rückenproblemen und noch bis 12.6.16 krank geschrieben. Darüber wurde der AG informiert.
Durch die Krankenkasse wurde eine ambulante Reha empfohlen. Ob diese nötig ist, entscheidet sich am 1.6.16.
Wenn die Reha als notwendig eingestuft wird, dauert diese nochmals 4 Wochen und lt. der Krankenkasse soll durch die Reha die Wiedereingliederung entfallen und AN soll danach wieder voll einsatzfähig sein.

Durch die Reha würde die AN jedoch genau eine Woche arbeiten, bevor sie den 3-wöchigen Jahresurlaub antritt. Anzumerken ist noch, dass die AN 2 schulpflichtige Kinder hat und der Urlaub in die letzten 3 Ferienwochen fallen würde.

Der Urlaub wurde im November des Vorjahres mit allen Mitarbeitern besprochen, mündlich genehmigt und in die Urlaubsliste eingetragen. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb (4 Mitarbeiter inkl.Chef, wobei ein MA die Ehefrau des Chefs ist und nur einen 1/2 Tag arbeitet).

Der AG ist momentan etwas angesäuert, da die AN schon solange krank ist und die Urlaubszeit bevorsteht und der AG (inkl. seiner Ehefrau) ggf. seinen Urlaub durch die lange Krankheit der AN nicht antreten kann.
AG will nun wissen, wielange die AN noch krank ist, da wichtige Termine anstehen und die Urlaubsplanung ggf. geändert werden muss.
Der einzige Kollege, der das Büro besetzen könnte, ist ein Aussendienstmitarbeiter.

Die Frage ist nun, darf der AG der AN den Urlaub verweigern, wenn sie die Reha antritt und danach nur eine Woche arbeitet?
Was wäre ein betriebsbedingter Grund, den Urlaub zu verweigern?
Darf der AG den Urlaub streichen, nur weil er selbst (mit seiner Ehefrau) zur selben Zeit in den Urlaub will?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Liebe Grüße,
Bibu

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... darf der AG der AN den Urlaub verweigern

Eher nicht Genehmigt ist genehmigt. Allenfalls wirklich außerordentliche Gründe könnten das rechtfertigen - wobei auch Rolle und Funktion des AN sich auswirken können (AN wäre z.B. der/die Einzige, die den Betrieb aufrecht erhalten kann.)
Evtl. kommt noch etwas anderes zum Tragen (dürfte aber TV-abhängig sein): evtl. hat AN sogar Anspruch auf Urlaub nach der Reha. (So ist es m.W. z.B im TVöD geregelt).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


Wobei man natürlich im Hinterkopf behalten muss, dass in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern wenig bis gar kein Kündigungsschutz besteht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich würde versuchen mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden. Dass man den Jahresurlaub vielleicht auf nur 2 Wochen verkürzt und die restliche Urlaubszeit auf andere Ferien legt.

Da der Betrieb so klein ist, wird's schwierig im Kündigungsschutzbereich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bibu1970
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Urlaub verschieben wird schwierig, da bereits gebucht, und zwar schon im Februar. Die Urlaubsplanung stand ja.

Mit AG reden wäre mir auch am liebsten, das wird auch der erste Schritt sein.

Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße,
Bibu

0x Hilfreiche Antwort

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