Hallo,
möchte gerne ab dem 01.08. eine neue Arbeitsstelle beginnen.
Ende nächste Woche wird wohl das Urlaubsgeld überwiesen.
Wenn ich meine Kündigung am 30.06. mache halte ich die Frist ein und das Geld ist schon auf dem Konto gutgeschrieben. Dann kann ich zum 01.08. meinen neuen Job beginnen.
Wieviel Urlaubsgeld steht mir zu; der Gesamtebetrag oder Anteilmäßig ? Kann mir dann der jetzige Arbeitgeber einfach in meinem Juligehalt evtl. zuviel gezahltes Urlaubsgeld abziehen.
Wir gehören dem Manteltarifvertrag für Kraftfahrzeuggewerbe (NRW) an.
Im voraus besten Dank
Gruß
StefHer
....leidige Thema um Urlaubsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, er kann bei der nächsten Abrechnung zuviel bezahltes Urlaubsgeld abziehen.
Pro Monat stehen Dir 2,5Tage (30/Jahr ??) zu, das kannst Du auf die Monate Deines Arbeitsverhältnisses umrechnen, ich komme auf 14 Tage.
Gruß
Danke für die schnelle Antwort, allerdings weiß ich noch nicht wieviel Urlaubsgeld mir zusteht ?
Demnach vielleicht 100% für ein Jahr und wenn ich zum 30.07. gekündigt habe, etwas mehr als die Hälfte ?
Gruß
StefHer
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Die Höhe des zusätzlichen Urlaubgeldes ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
...das heißt mir steht aber generell anteilmäßig Urlaubsgeld zu ?
Gruß
StefHer
Nein, nur wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. der sich nach dem Tarifvertrag richtet und dieser ein zusätzliches UG vorsieht.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Meistens verfällt der Anspruch, wenn gekündigt oder eine Abmahnung ausgesprochen wurde,
P.
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