....leidige Thema um Urlaubsgeld

17. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
....leidige Thema um Urlaubsgeld

Hallo,
möchte gerne ab dem 01.08. eine neue Arbeitsstelle beginnen.
Ende nächste Woche wird wohl das Urlaubsgeld überwiesen.
Wenn ich meine Kündigung am 30.06. mache halte ich die Frist ein und das Geld ist schon auf dem Konto gutgeschrieben. Dann kann ich zum 01.08. meinen neuen Job beginnen.
Wieviel Urlaubsgeld steht mir zu; der Gesamtebetrag oder Anteilmäßig ? Kann mir dann der jetzige Arbeitgeber einfach in meinem Juligehalt evtl. zuviel gezahltes Urlaubsgeld abziehen.
Wir gehören dem Manteltarifvertrag für Kraftfahrzeuggewerbe (NRW) an.

Im voraus besten Dank

Gruß
StefHer

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja, er kann bei der nächsten Abrechnung zuviel bezahltes Urlaubsgeld abziehen.
Pro Monat stehen Dir 2,5Tage (30/Jahr ??) zu, das kannst Du auf die Monate Deines Arbeitsverhältnisses umrechnen, ich komme auf 14 Tage.

Gruß

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#2
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, allerdings weiß ich noch nicht wieviel Urlaubsgeld mir zusteht ?
Demnach vielleicht 100% für ein Jahr und wenn ich zum 30.07. gekündigt habe, etwas mehr als die Hälfte ?

Gruß
StefHer

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Höhe des zusätzlichen Urlaubgeldes ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

...das heißt mir steht aber generell anteilmäßig Urlaubsgeld zu ?

Gruß
StefHer

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, nur wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. der sich nach dem Tarifvertrag richtet und dieser ein zusätzliches UG vorsieht.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Meistens verfällt der Anspruch, wenn gekündigt oder eine Abmahnung ausgesprochen wurde,

P.

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