mehrarbeit am anfang und ende vom Arbeitsvertrag??

20. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)
mehrarbeit am anfang und ende vom Arbeitsvertrag??

Hallo,

ich arbeite an einer uni und habe vor einem jahr ausgelernt. Nach der Ausbildung bekommen alle einen arbeitsvertrag für ein halbes jahr, der erste und der letzte monat von diesen 6 monaten ist immer mit 4 stunden mehrarbeit und 4 stunden normaler arbeit (insgesamt also vollzeit) vereinbart. danach habe ich ab januar wieder einen vertrag für ein halbes jahr bekommen mit genau dieser mehrarbeit und ab Juli bekomme ich wieder ein halbes jahr arbeitsvertrag mit dieser mehrarbeit.

Anscheinend soll das noch ewig so weitergehen, aber mir kommt das alles sehr komisch vor. Der Arbeitgeber meint, dass es im tarifvertrag angeblich so geregelt ist, aber ich kann einfach nichts dergleichen finden!

Dazu kommt der finanzielle aspekt! wir bekommen die mehrarbeit erst 2 monate später ausgezahlt, da wir in diesem monat aber volles gehalt + die mehrarbeit bezahlt kriegen, sind die steuern dementsprechend höher und von den eigentlichen 700 € mehr bleiben am ende ca. 400 €!!! Ich finde es wirklich unter aller sau, wenn man 2 monate hintereinander nur 700 € bekommt und wenn man sein geld dann doch endlich mal ausgezahlt bekommt bleiben nur 400 €...

liebe Grüße,



maria

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Guck mal bitte in den Arbeitsvertrag, nach welcher Grundlage Dein Arbeitsverhältnis befristet ist.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

tv-l

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

Auf der Grundlage des TV-L Ost
Danke.


Maria

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

So ein Quatsch steht in keinem TV, auch nicht im TV-L O.

Bitte fragen Sie doch einfach mal den Arbeitgeber nach dem genauen §. Wenn der meint, das steht im TV, muß er ja auch wissen, wo.

Die Personalvertretung sollte sich auch bei dem Thema auskennen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

Die Personalvertretung an unserer Uni ist leider nicht die große Hilfe. wenn man dort sowas anfragt kommt als antwort sowas wie: Sein Sie froh, dass sie überhaupt übernommen wurden und arbeit haben...

Trotzdem danke, werde das nächste mal etwas genauer nchfragen, wenn ich im juli mal wieder meinen nächsten arbeitsvertrag unterschreibe... :-/

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Hallo Mona,

die Angabe, warum befristet wurde, muss im Arbeitsvertrag stehen.
Die pauschale Angabe TVL-O ist nicht ausreichend.

Auch die Kettenbefristung wundert mich etwas.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muna04
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 27x hilfreich)

hab den arbeitsvertrag gerade nicht zu hand und kann dir deshalb nicht sagen ob der befristungsgrund im vertrag steht.
Die Kettenbefristung kommt sicherlich daher, dass ich im moment eine schwangerschaftsvertretung für 1 jahr mache, aber dann hätten sie mir wenigstens einen vertrag für ein jahr und nicht 2 (bzw. inzwischen 3) geben können... es ärgert mich einfach nur, weil es auf dem konto ja schließlich fehlt. 2 monate hintereinander 700€ ist echt nicht schön und die hohen steuern WENN man es dann endlich gezahlt kriegt sind auch echt zum ko***n... sowas frustriert dann einfach...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Auch eine sachliche Befristung lässt sich mit Sicherheit eleganter lösen.
Guck mal nach, was die Verträge hergeben und melde Dich wieder.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen