Hallo zusammen,
folgender Fall:
in einem Unternehmen arbeiten ausschließlich Teilzeitkräfte, der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen keine Vollzeitstellen bieten.
1)Die Arbeitnehmer haben Verträge zw. 6 und 25 Stunden/Woche (2X 25Std., 1X11Std.,2X6Std.)
2) 9 Wochen im Jahr wird Vollzeit gearbeitet.
3)Minijobber (6Std.-Kräfte) dürfen keine Überstunden machen.
Arbeitnehmerin A hat einen 11-Stunden/Woche -verteilt -auf- 4 Tage-Vertrag (Midijob).
Im Laufe eines Jahres sammeln sich ca. 80 Mehrarbeitsstunden an, sie arbeitet auch ab und an an ihrem sonst freien Tag.
Der Arbeitgeber sagt, dass dies so rechtens ist, da sämtliche Überstunden ausgezahlt würden (dies aber pro Jahr in einem "Rutsch"). Die Arbeitgeberin würde aber gerne zumindest einen Teil durch Freizeit ausgleichen, da sich Überstunden finanziell gar nicht lohnen.
Der Vertrag war früher ein Bat-Kf- Vertrag und ist nun dem TvöD angeglichen.
Was meint Ihr?
LG
Tini
mehrarbeit bei teilzeit/ tvöd
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... der tvöd regelt nunmehr die früher offene frage, ob tz-kräfte zu mehrarbeit herangezogen werden können § 6 Abs 5. § 8 regelt dann den Ausgleich dafür. Aus Abs. 2 dort geht hervor, dass Freizeitausgleich der Beazahlung eigentlich vorgeht, gleichwohl wird immer auf die bertriebliche Erfordernis abgestellt. Inateressant wäre ggf. auch noch ein Zeitkonto für diese Überzeiten.
Diese schwammigen Formulierungen sind das Problem.
Es existiert ein Arbeitszeitkonto. Da wird das eingetragen, aber es ist vollkomen egal, wie viele Stunden sich da ansammeln.
Es ist ja so, dass die Arbeitnehmerinnen mit den 25-Std.-Verträgen in einer Vollzeitwoche nur Mehrarbeit im Umfang einer halben Arbeitswoche machen, während Arbeitnehmerin A mehr als das dreifache ihrer regelmäßigen Arbeitszeit leistet.
Kann das einfach so weiterlaufen?
Tini
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