mein chef droht mit abmahnung

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
beata1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mein chef droht mit abmahnung

hallo an alle

ich arbeite in der pflege und es ist für mich selbstverständlich auch am wochenende zu arbeiten, dafür bekomme ich auch in der woche 2 freie tage. nun haben wir 2 feste tage im monat für dienstbesprechungen, an denen ich bereit wäre teilzunehmen wenn ich nicht frei habe. für unsere dienstpläne ist die pflegedienstleitung verantwortlich. unser chef ist jetzt aber der meinung wenn wir an den dienstbesprechungen nicht teilnehmen uns abzumahnen. okay wenn ich den tag arbeite bin ich im büro aber wenn ich frei habe? muß ich wirklich 60 km fahren um eine stunde der göttlichen stimme meines chefes zu lauschen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nö, das musst Du nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn du dienstplanmäßig frei hast, brauchst du zu keiner Besprechung oder sonst etwas zu fahren. Lass deinen Chef ruhig drohen: Der Zweck ist ja offenkundig, dich einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Vielleicht magst du ja offensiv kontern. Dann sagst du ihm "her mit der Abmahnung; dann kann ich die Sache endlich gerichtlich klären lassen" - da wäre ich gespannt, ob die Abmahnung wirklich kommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Dienstbesprechungen gehören zur Arbeitszeit. Besprechungen ausserhalb deiner Arbeitszeit müssten dir vergütet werden.

Soll der Chef die Besprechungen so legen, wo alle AN anwesend sein können. Wenn das nicht möglich ist, ist das sein Problem.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und zu Besprechungen ausserhalb der Arbeitszeit muß man auch nicht erscheinen. Sonst wäre es ja Arbeitszeit und keine Freizeit.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
L_weber
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

Hier scheint die Absprache zwischen Pflegedienstleitung und Chef nicht zu funktionieren. Wenn es zwei feste Tage im Monat für die Besprechung gibt, dann müssten der Dienstplan so erstellt werden, dass an diesen Tagen eben alle da sind. Als Mitarbeiter hast du aber keine Pflicht, den Dienstplan anzuzweifeln und noch einmal nachzufragen oder ähnliches. Dafür ist die Pflegedienstleitung zuständig. Der Dienstplan ist für dich verbindlich.
Du bist also auf der sicheren Seite, wenn du an den Tagen, an denen du laut Dienstplan frei hast, zuhause bleibst. Auch im Urlaub musst du ja nicht zum einer Besprechung erscheinen.

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