meine kündigungsfrist bei ein jahresvertrag

14. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
bhvfriend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
meine kündigungsfrist bei ein jahresvertrag

hallo...
ich habe ein befristeten ein jahresvertrag der am 26.10.2010 ausläuft. nun habe ich eine neuen arbeitgeber gefunden der mich sofort einstellen will. wie muss ich mich nun gegenüber meinen jetztigen arbeitgeber verhalten bzw was muss ich beachten und wie lange ist die kündigungsfrist wenn ich nun selbst kündige?
welche möglichkeiten habe ich so schnell wie möglich das bestehende arbeitsverhältniss zu beenden?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ist eine Probezeit vereinbart, kann in dieser innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Was bei dir aber nicht mehr der Fall ist. Das Arbeitsverhältnis endet zum 26.10.2010 - ohne Kündigung! Eine vorherige - fristlose - Kündigung wäre also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die hier aber nicht gegeben sind.
Du kannst dich also nur mit deinem AG in Verbindung setzen um mit ihm einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dazu ist er allerdings nicht verpflichtet!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
wie muss ich mich nun gegenüber meinen jetztigen arbeitgeber verhalten bzw was muss ich beachten

Die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung bis zum 26.10.2010 erbringen.
Oder versuchen einen Aufhebungsvertrag schließen.



quote:
und wie lange ist die kündigungsfrist wenn ich nun selbst kündige?

Es gibt keine, da die Befristung am 26.10.2010 ausläuft.



quote:
welche möglichkeiten habe ich so schnell wie möglich das bestehende arbeitsverhältniss zu beenden?

Versuchen einen Aufhebungsvertrag schließen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bhvfriend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ui das ging ja schnell...
vielen dank für die schnell info CBW u. Harry_van_Sell, jetzt weiss ich bescheid und werde wohl mit mein AG mich mal unterhalten müssen, ich glaube er wird einverstanden sein mit ein AV den er kann sich ja wohl denken wenn ich bleiben muss das ich keine 100% mehr gebe...
wie sieht das mit ein AV aus beinhaltet der auch eine frist oder geht das per sofort oder zu einem bestimmten datum das man im AV abschließt?

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-- Editiert am 14.08.2010 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Ist im Vertrag eine (ordentliche) Kündiungsmöglichkeit vorgesehen ?
Wenn ja : nutzen, wenn nein : nach Aufhebungsvertrag fragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
wie sieht das mit ein AV aus beinhaltet der auch eine frist oder geht das per sofort oder zu einem bestimmten datum das man im AV abschließt?

Wenn sich beide einig sind, kann man vereinbaren was man will an Auflösungsdatum.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bhvfriend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also mein befristeter arbeitsvertrag besteht aus mehreren punkten

beginn, befristung
tätigkeit
arbeitszeit
probezeit
entgelt
nutzung von arbeitgeberseitig zur verfügung gestellten sachen
urlaub
arbeitsunfähigkeit
verschwiegenheitspflicht / wohnsitzänderung
beendigung des arbeitsverhältnisses
meldung bei argentur für arbeit
schriftform / salvatorische klausel

unter dem punkt "beendigung des arbeitsverhältnisses" steht:
sollte der arbeitnehmer den führerschein oder die fahrerlaubnis befristet oder unbefristet entzogen bekommen, so ist die firma berechtigt das arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. weitere fristlose kündigungsgründe sind, wenn der arbeitnehmer insbesondere:
einen schaden über 15oo €,- oder einen personenschaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
alkoholisiert siene arbeit verrichtet
das ansehen des arbeitgebers schmälert, insbesondere durch üble nachrede
mitarbeiter beleidigt.
wird das arbeitsverhältnis gekündigt so ist der arbeitgeber berechtigt, den arbeitnehmer vom ausspruch der kündigung an von der arbeitsleitung freizustellen. der freistellungszeitraum gilt zunächst als ausgleich etwaiger freizeitansprüche, insbesondere urlaubsansprüche. mit der freistellung ist der arbeitnehmer - ohne das es einer weiteren fristsetzung bedarf - verpflichtet, sämtliche gegenstände, die im zusammenhang mit dem arbeitverhältnis in besitz hat, insbesondere schlüssel herrauszugeben und sich dies quittieren zulassen. widrigenfalls kann der arbeitgeber eine ersatzbeschaffung auf kosten des arbeitnehmers vornehmen und die kosten verrechen


ein punkt kündigung gibt es nicht, demzufolge nehm ich an das bei solchein jahresvertrag ich eine frist von 4 wochen, vom tag der abgabe (schriftlichen form) der kündigung meiner seits, einhalten muss?
oder
ich mit mein arbeitgeber ein aufhebungsvertrag aushandel kann!

beispiel:
ich kündige montag den 16 august 2010 schriftlich, somit ist das arbeitsverhältnis fristgemäß am 10 septemper 2010 beendet und endet am dem tag mit beendigung der arbeitszeit?





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-- Editiert am 15.08.2010 03:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
ein punkt kündigung gibt es nicht, demzufolge nehm ich an das bei solchein jahresvertrag ich eine frist von 4 wochen, vom tag der abgabe (schriftlichen form) der kündigung meiner seits, einhalten muss?



Nein, Du kannst den befristete Vertrag nicht kündigen. Dir bleibt also nur der Aufhebungsvertrag.Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für unbefristete Verträge.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bhvfriend
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ah also keien frist... ok dann danke ich euch für die schnellen antworten und wünsche euch allen noch ein schönen sonntag...

gibt es da irgentwelche vorgaben für ein AV (vordrucke) oder bedarf das einfach der formlosen schriftform die der AG und der AN einfach unterschreiben die dann rechtens sind?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Sorry, aber wo steht dass die gesetzliche Kündigungsfrist nur für unbefristete Verträge gilt ?????

Ich kenne nur § 622 BGB , und dort steht nichts von befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Ich selbst hatte auch noch nie ein Problem wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Befristung ordentlich gekündigt habe.
Letztendlich bedeutet die Befristung nur dass das Arbeitsverhältnis ohne erforderliche Kündigung zum datierten Zeitpunkt endet.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sorry, aber wo steht dass die gesetzliche Kündigungsfrist nur für unbefristete Verträge gilt ? <hr size=1 noshade>

§ 622 BGB Abs. 4 Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Natürlich kann die einzelvertragliche Regelung auch beinhalten das eine andere Kündigungsfrist als die gesetzliche gilt.

Ich gehe im übrigen davon aus das der § 15 TzBfG dem § 622 BGB übergeordent ist.
Und dieser besagt ganz eindeutig, das ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Nicht früher oder später.

Somit bleibt nur der Aufhebungsvertrag falls man ein früheres Ende anstrebt.



quote:<hr size=1 noshade>Ich selbst hatte auch noch nie ein Problem wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Befristung ordentlich gekündigt habe. <hr size=1 noshade>

Ich würde das auch akzeptieren, denn realistisch betrachtet: was nützt mir ein Arbeitnehmer der bereits innerlich gekündigt hat ?





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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

würde ich nicht so sehen, ich denke der 622 bgb geht vor. ich denke auch mal dass ein kündigungsausschluss, der ja dann gegeben wäre, gegen das grundgesetz verstossen würde.

mit den kündigungen meinte ich die arbeitnehmerkündigung, allerdings gabs jedesmal einen anwendbaren tarifvertrag.
allerdings kann ich es mir ernsthaft nicht vorstellen, dass man als befristeter arbeitnehmer schlechter gestellt wird wie ein unbefristeter, dies da ja das tzbfg die zielsetzung hat befristete vor diskriminierung zu schützen und sie unbefristeten gleichzustellen

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
allerdings kann ich es mir ernsthaft nicht vorstellen, dass man als befristeter arbeitnehmer schlechter gestellt wird wie ein unbefristeter

Nja im Gegenzug kann der Arbeitgeber auch nur bei schweren Vertragstörungen kündigen. Muss er Mitarbeiter abbauen sind die mit Zeitvertrag geschützt ...

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