minusstunden durch arneitsmangel-lohnzahlung?

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb391275-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
minusstunden durch arneitsmangel-lohnzahlung?

guten abend,

ich arbeite zur zeit in einem restaurant mit barbereich.
im letzten monat blieben jedoch öfter ein mal die gäste aus.
laut dienstplan war ich an 5 tagen der woche eingeteilt,
musste aber teilweise schon nach 2-3 std feierabend machen und an einigen tagen gar nicht erst anfangen.
in meinen arbeitsvertrag ist als klausel

- festteinstellung ( wird die stundenanzahl von 169 std nicht überschreiten)

festfehalten.

in einigen monaten waren es bis an die 200 stunden,die mir auch ausbezahlt wurden.
letzten monat waren es allerdinga nur ca 50-70.std.was mir etwas kopfzerbrechen bereitet.

meine frage lautet nun ob mein chef verpflichtet ist mir trotzdem mehr zu zahlen,als die geleisteten stunden?
oder sich durch die klausel der pflicht entziehen kann?



-- Editiert fb391275-82 am 07.06.2014 03:06

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Was du da als Klausel angibst - sollte es zitiert sein oder referiert -, ist schlicht unverständlich,; bitte überprüfen.
Vom Grundsatz her ist es so das der Arbeitgeber zuständig ist die Arbeit für den Angestellten bereitzustellen - Arbeitsmangel oder Mängel in der Organisation die zu weniger Arbeit führen, gehen nicht zulasten des Arbeitnehmers.

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#2
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hier kann man blaubär, mit einer Ausnahme, nur zustimmen.

Damit überhaupt ein negatives Saldo an geschuldeter Arbeitsleistung anfallen kann, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einer Regelung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Ein Arbeitgeber kann nicht ohne Weiteres ein Arbeitszeitkonto einführen.
Fehlt diese Vereinbarung, wird der Arbeitnehmer diese fehlzeiten (meistens) nicht abarbeiten müssen.

Du solltest die vertragliche Lage aber noch einmal klären, ob nicht einer der o.a. Punkte zutreffend ist.

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"Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Das Schlechte am Internet ist: Jeder Idiot mach"

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#3
 Von 
fb391275-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

genazer wortlaut der klausel:

vollzeit-mitarbeiter
die parteien sind sich einig, dass die garantierte stundenzahl des arbeitnehmers pro monat 170 stunden nicht überschreitet, auch wenn in der praxis bei bedarf mehr stunden geleistet werden sollten.



hatte im vorstellungsgespräch den punkt angesprochen, wo mir von meinem chef, allerdings nur mündlich, zugesichert wurde das ich meine 169 std (170 std) erreichen werde.
hatte gestern noch einngespräch mit ihm, wo ich meine finanziellen bedenken für de nächsten monat angesprochen habe.es gab aber keinerle freiwillige bereitschaft von seiner seite mir mehr als die von mir geleisteten std zu zahlen.
8 tage hatte ich mich insgesamt im letzten monat krank schreiben lassen.bin gespannt ob er mir die ohne weiteres bezahlt.

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#4
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo fb391275-82,

wenn Ihr auch keiner Tarifbindung unterliegt oder ein Betriebsrat entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat solltest Du schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Du könntest Dich zwar auch (kostenlos) an die Rechtsantragstelle am Gericht wenden, müsstest aber schon sachkundig Dein Anliegen einreichen.

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Das Schlechte am Internet ist: Jeder Idiot mach"

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#5
 Von 
fb391275-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

tarifbindung bedeutet in dem fall?
habe den wikipedia eintrag gelesen.aber wie finde ich es raus ob mein chef mitglied der gewerkschaft ist-oder ist die dehoga die gewerkschaft der gastronomie?
entschuldigt bitte meinen begrenzten horizont in der geschichte :(





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-- Editiert fb391275-82 am 09.06.2014 21:11

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#6
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Meist findet sich im Arbeitsvertrag ein kleiner verweis darauf. Du könntest aber auch bei der Kammer bzw. den Gewerkschaften fragen, wenn Dein Chef sich um eine Antwort windet ...

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Das Schlechte am Internet ist: Jeder Idiot mach"

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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Vertrag nennt als Untergrenze 170 Stunden. Insofern kann überhaupt keine Rede davon sein nur die tatsächlich geleisteten Stunden zu zahlen.

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